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Auszug - 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Herfen  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die in der Sitzung des Ausschusses am 26.10.2006 beschlossene Baulandausweisung jetzt planerisch dargestellt wurde; lediglich das in südlicher Richtung beantragte Bauvorhaben wurde näher an das bestehende Satzungsgebiet gerückt. Anhand des Planes der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Herfen zeigt Herr Knott die nun geplanten Baumöglichkeiten.

 

Auf Frage von StV. Höfer wird aus dem Ausschuss und von der Verwaltung nochmals dargelegt, dass der vorhandene Hohlweg erhalten bleiben soll und eine Ausweichbucht geplant ist. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde aufgenommen, dass die vorhandene Böschungsbepflanzung geschützt wird.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Herfen, wie im anliegenden Plan dargestellt.