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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die in der Sitzung des Ausschusses am 26.10.2006 beschlossene Baulandausweisung jetzt planerisch dargestellt wurde; lediglich das in südlicher Richtung beantragte Bauvorhaben wurde näher an das bestehende Satzungsgebiet gerückt. Anhand des Planes der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Herfen zeigt Herr Knott die nun geplanten Baumöglichkeiten. Auf
Frage von StV. Höfer wird aus dem Ausschuss und von der Verwaltung nochmals
dargelegt, dass der vorhandene Hohlweg erhalten bleiben soll und eine
Ausweichbucht geplant ist. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde
aufgenommen, dass die vorhandene Böschungsbepflanzung geschützt wird. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 1. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Herfen, wie
im anliegenden Plan dargestellt. |
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