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Auszug - Information der Verwaltung über Gestaltungssatzungen  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass das Baugesetzbuch die planungsrechtlichen Grundlagen, d.h. unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung darlegt, der Landesgesetzgeber stellt die Normen dar, die zur Ordnung und Sicherheit des Bauens zu beachten sind. Der § 86 der Landesbauordnung beinhaltet, welche örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde in einer Gestaltungssatzung festlegen kann.

 

Ein konkreter Handlungsbedarf besteht zurzeit nicht, erklärt Herr Knott. In den alten Bebauungsplänen sind keine gestalterischen Festsetzungen konkretisiert worden. Herr Knott sagt zu, die bestehenden Bebauungspläne zu überprüfen und ggf. zur Aufhebung vorzuschlagen.

 

 

In der sich anschließenden regen Diskussion werden seitens des Ausschusses Vorschläge unterbreitet, die die Miteinbeziehung der ortsansässigen Handwerker und Baumärkte bei der Beratung der Bauherren hinsichtlich der Material- und Farbauswahl als Möglichkeit sehen.

 

 

Seitens der Verwaltung wird hierin keine realisierbare Handhabungsmethode gesehen.

 

Auf Vorschlag aus dem Ausschuss sagt Städt. Verw.-Rat Knott zu, den Bauherren mit der Genehmigungsfreistellung eine Farbtafel bezüglich der äußeren Gestaltung (Farbe; Dach) zukommen zu lassen. Des Weiteren werden die hiesigen Handwerker entsprechend sensibilisiert und im Lokalanzeiger eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.