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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion betreffend Maßnahmen zur Entschärfung der Unfallhäufigkeit  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.8
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtamtsrat Domke berichtet, dass der im vorliegenden Antrag dargestellte Sachverhalt bereits Gegenstand einer Besprechung de

 

Stadtamtsrat Domke berichtet, dass der im vorliegenden Antrag dargestellte Sachverhalt bereits Gegenstand einer Besprechung der Unfallkommission am 21.02.2007 gewesen ist. Ergebnis dieser Besprechung war, dass seitens der Straßenverkehrsbehörde in dem aus dem Ort Hermesdorf kommenden Teilbereich der Industriestraße im Einmündungsbereich in die Querspange zwischen B 256 und L 324 auf der rechten Straßenseite am selben Pfosten des dort bereits befindlichen Vorfahrt regelnden Verkehrszeichens ein Zeichen 209/20 StVO „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ gemäß § 45 Abs. 1 StVO im Interesse der Verkehrssicherheit angeordnet wird. Das gefährliche Links-Abbiegen bzw. Geradeaus-Fahren aus diesem Straßenarm ist damit verboten.

Es wird folgender Beschluss gefasst: