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Stadtamtsrat
Domke berichtet, dass der im vorliegenden Antrag dargestellte Sachverhalt
bereits Gegenstand einer Besprechung der Unfallkommission am 21.02.2007 gewesen
ist. Ergebnis dieser Besprechung war, dass seitens der Straßenverkehrsbehörde
in dem aus dem Ort Hermesdorf kommenden Teilbereich der Industriestraße im
Einmündungsbereich in die Querspange zwischen B 256 und L 324 auf der rechten
Straßenseite am selben Pfosten des dort bereits befindlichen Vorfahrt regelnden
Verkehrszeichens ein Zeichen 209/20 StVO „vorgeschriebene Fahrtrichtung
rechts“ gemäß § 45 Abs. 1 StVO im Interesse der Verkehrssicherheit
angeordnet wird. Das gefährliche Links-Abbiegen bzw. Geradeaus-Fahren aus
diesem Straßenarm ist damit verboten. |
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