Bürgerinformationssystem
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Diesbezüglich
fand eine Ortsbesichtigung statt. Verwaltungsfachangestellte Roeske erläutert,
dass ein entsprechender Verkauf an die Firma nur unter den Umständen erfolgen
könne, wenn die Firma Gernert in Abstimmung mit der Gemeinde Reichshof einen
Ausgleichsweg anlege, der die Wald- und Wiesenparzellen wie bisher erschließe
bzw. zugänglich mache. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt wäre, könne die
besagte Parzelle veräußert werden. Beschluss: Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr
empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl zu beschließen, den Weg
Gemarkung Hermesdorf, Flur 73, Flurstück Nr. 6 in Waldbröl-Rölefeld
einzuziehen. Das Wegeeinziehungsverfahren ist erst dann einzuleiten, wenn
ein für die Holzabfuhr geeigneter Verbindungsweg als Ersatz nach den Vorgaben
der Gemeinde Reichshof zur L 95 hergestellt wurde. |
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