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StV. Hertrich erklärt sich befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag der Eheleute Hertrich. Auf Frage erklärt
er, dass der rechtskräftige Bebauungplan den Ausbau des Löher Weges bzw. der
Straße Vor dem Löh bereits berücksichtigt. Sobald die Eheleute Hertrich das
neue Baugrundstück veräußern, hat die Stadt die Möglichkeit, Grundstücksflächen
für den Ausbau der Straßen durch die Ausübung des Vorkaufsrechts zu erwerben. Planungsrechtlich
bestehen keine Bedenken gegen die Baugrenzenerweiterung. Beschluss
: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – im
Bereich Löher Weg im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB entsprechend des Antrages der Eheleute Hertrich. |
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