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Auszug - Vorstellung der Planung zur Erweiterung des Amtsgerichtes Waldbröl um ein Gebäude für das Grundbuchamt und das Familiengericht  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt stellt sich Herr Schöddert vom Bau- und Liegen-schaftsbetrieb NRW dem Ausschuss vor und

 

Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt stellt sich Herr Schöddert vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW dem Ausschuss vor. Er erläutert die Aufgaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebes und die Entscheidungsgründe für den Neubau für das Grundbuchamt und das Familiengericht. Demnach war ausschlaggebend, dass das bisher genutzte Gebäude an der Schladerner Straße einen schlechten baulichen Zustand aufweist und die Konzentration der Dienststellen des Gerichtes an einem Ort wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen stellen sich die Architekten Stäber + Klein vor, die mit der Planung des in Rede stehenden Gebäudes betraut worden sind. Anhand eines Modells und diverser Planzeichnungen erläutern sie das Vorhaben hinsichtlich Lage und Beschreibung des Grundstücks, der Topographie, des Denkmalschutzes, des Grundstückszuschnitts, der Grenzbebauung, der Anbindung an den Altbau und der Vorgaben des Bebauungsplanes. Sie führen aus, dass ihre Planung bisher allgemein auf positive Resonanz gestoßen ist; lediglich die Katholische Pfarrgemeinde hat Bedenken erhoben.

 

Bürgermeister Waffenschmidt begrüßt das Bauvorhaben ausdrücklich und betont, gerade im Hinblick auf den Abzug mehrerer Behörden aus Waldbröl sei es erfreulich, dass der Standort Waldbröl des Amtsgerichts erhalten und gestärkt wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung, um den Zuschauern Gelegenheit zu geben, ihre Meinung vorzutragen.

 

Herr Pevec vom Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrgemeinde in Waldbröl erläutert, dass die vorgelegte Planung städtebaulich gelungen sei und eine deutliche Verbesserung des Umfeldes bedeute. Seitens des Pfarrvorstandes gebe es nur den einen Einwand, dass die dem katholischen Pastorat zugewandte Seite des Neubaus mit Fenstern versehen werden solle. Dies bedeutet, dass für das Gelände des katholischen Pastorats eine Baulast eingetragen werden müsse. Dies stelle als solches kein Problem dar, da dieses Gelände auch nicht bebaut werden solle. Vielmehr werde es aber als problematisch angesehen, dass durch diese Fenster eine direkte Sichtverbindung in das Büro des katholischen Pfarrers ermöglicht werde und dieser sich dadurch gestört fühle. Man sei der Ansicht, dass diese Seite des Gebäudes auch ohne Fenster ansprechend gestaltet werden könne. Er sehe dies als Aufgabe der Architekten an.

 

Der Geschäftsstellenleiter des Amtsgerichts Waldbröl erklärt für das Amtsgericht, dass man in den vorliegenden Planungen eine gute Lösung sehe, um die bisher bestehende unbefriedigende Situation zu überwinden. Der Neubau füge sich harmonisch in das Umfeld ein und erlaube in Verbindung mit dem bereits bestehenden Amtsgerichtsgebäude eine vernünftige Nutzung der Liegenschaft. Er appelliert an die Katholische Pfarrgemeinde, sich diesen Planungen nicht zu verschließen und den architektonischen Gesamteindruck des Gebäudes nicht dadurch zu verfremden, dass auf die Anlage von Fenstern verzichtet werden muss.

 

Aus dem Ausschuss heraus wird dieser Appell an die Katholische Pfarrgemeinde unterstützt und der Vorschlag unterbreitet, Fensterflächen mit undurchsichtigem Glas einzubauen, um die Wandgestaltung aufzulockern und Lichteinfall in die dahinter liegenden Räume zu ermöglichen.

 

Nach Darstellung der rechtlichen Situation durch Städt. Verw.-Rat Knott fasst der Ausschuss nachstehenden

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die in heutiger Sitzung vorgestellten Planungen zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem Amtsgericht und der Katholischen Pfarrgemeinde bezüglich der Ausführung der Fensteröffnungen zu verhandeln und die Änderung des einschlägigen Bebauungsplanes 10 A im vereinfachten Verfahren einzuleiten.

 

 

Der s.B. Johannes Reinsch hat zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes seine Befangenheit erklärt und nicht an der Beratung und der Beschlussfassung teilgenommen.