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Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt stellt sich Herr Schöddert vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW dem Ausschuss vor. Er erläutert die Aufgaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebes und die Entscheidungsgründe für den Neubau für das Grundbuchamt und das Familiengericht. Demnach war ausschlaggebend, dass das bisher genutzte Gebäude an der Schladerner Straße einen schlechten baulichen Zustand aufweist und die Konzentration der Dienststellen des Gerichtes an einem Ort wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist. Im
Anschluss an diese Ausführungen stellen sich die Architekten Stäber + Klein
vor, die mit der Planung des in Rede stehenden Gebäudes betraut worden sind.
Anhand eines Modells und diverser Planzeichnungen erläutern sie das Vorhaben
hinsichtlich Lage und Beschreibung des Grundstücks, der Topographie, des
Denkmalschutzes, des Grundstückszuschnitts, der Grenzbebauung, der Anbindung an
den Altbau und der Vorgaben des Bebauungsplanes. Sie führen aus, dass ihre
Planung bisher allgemein auf positive Resonanz gestoßen ist; lediglich die Katholische
Pfarrgemeinde hat Bedenken erhoben. Bürgermeister
Waffenschmidt begrüßt das Bauvorhaben ausdrücklich und betont, gerade im
Hinblick auf den Abzug mehrerer Behörden aus Waldbröl sei es erfreulich, dass
der Standort Waldbröl des Amtsgerichts erhalten und gestärkt wird. Der
Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung, um den Zuschauern Gelegenheit zu
geben, ihre Meinung vorzutragen. Herr
Pevec vom Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrgemeinde in Waldbröl erläutert,
dass die vorgelegte Planung städtebaulich gelungen sei und eine deutliche
Verbesserung des Umfeldes bedeute. Seitens des Pfarrvorstandes gebe es nur den
einen Einwand, dass die dem katholischen Pastorat zugewandte Seite des Neubaus
mit Fenstern versehen werden solle. Dies bedeutet, dass für das Gelände des
katholischen Pastorats eine Baulast eingetragen werden müsse. Dies stelle als
solches kein Problem dar, da dieses Gelände auch nicht bebaut werden solle.
Vielmehr werde es aber als problematisch angesehen, dass durch diese Fenster
eine direkte Sichtverbindung in das Büro des katholischen Pfarrers ermöglicht
werde und dieser sich dadurch gestört fühle. Man sei der Ansicht, dass diese
Seite des Gebäudes auch ohne Fenster ansprechend gestaltet werden könne. Er
sehe dies als Aufgabe der Architekten an. Der
Geschäftsstellenleiter des Amtsgerichts Waldbröl erklärt für das Amtsgericht,
dass man in den vorliegenden Planungen eine gute Lösung sehe, um die bisher
bestehende unbefriedigende Situation zu überwinden. Der Neubau füge sich
harmonisch in das Umfeld ein und erlaube in Verbindung mit dem bereits
bestehenden Amtsgerichtsgebäude eine vernünftige Nutzung der Liegenschaft. Er
appelliert an die Katholische Pfarrgemeinde, sich diesen Planungen nicht zu
verschließen und den architektonischen Gesamteindruck des Gebäudes nicht
dadurch zu verfremden, dass auf die Anlage von Fenstern verzichtet werden muss.
Aus
dem Ausschuss heraus wird dieser Appell an die Katholische Pfarrgemeinde unterstützt
und der Vorschlag unterbreitet, Fensterflächen mit undurchsichtigem Glas
einzubauen, um die Wandgestaltung aufzulockern und Lichteinfall in die dahinter
liegenden Räume zu ermöglichen. Nach
Darstellung der rechtlichen Situation durch Städt. Verw.-Rat Knott fasst der
Ausschuss nachstehenden Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die in heutiger Sitzung vorgestellten Planungen zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem Amtsgericht und der Katholischen Pfarrgemeinde bezüglich der Ausführung der Fensteröffnungen zu verhandeln und die Änderung des einschlägigen Bebauungsplanes 10 A im vereinfachten Verfahren einzuleiten. Der
s.B. Johannes Reinsch hat zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes seine
Befangenheit erklärt und nicht an der Beratung und der Beschlussfassung teilgenommen. |
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