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Auszug - Vorstellung der Planung zur Umnutzung des ehemaligen Extra-Baumarktes in Waldbröl, Raabeweg  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Herr Meyer von der M + B Raabeweg GmbH & Co

 

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Herr Meyer von der M + B Raabeweg GmbH & Co. KG die Betreiber und Mietinteressenten den Ausschussmitgliedern vor und erläutert in groben Zügen die Veränderungen, die dort geplant sind. Er weist darauf hin, dass die derzeitige Mietsituation die Gefahr berge, dass der jetzige Untermieter, die Firma Cronrath, jederzeit den ehemaligen Baumarkt weitervermieten kann. Hierfür liegt bereits ein unterschriftsreifer Mietvertrag mit einer Firma vor, deren Sortiment sich an die bisher dort ansässigen Havaria- und Restpostenmärkte anlehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Geschäftstyp in der Vergangenheit in Waldbröl wenig erfolgreich war und somit die Gefahr entstehe, dass nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder ein neuer Leerstand vorhanden ist.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert Herr Merten von der Investorengruppe GbR Kalkberg den Standort und die Planungen im Detail, welche vorsehen, dass der bisherige Extra Bau- und Hobbymarkt geteilt wird, wobei eine Hälfte von Aldi Süd (1.000 m² Verkaufsfläche) und die andere Hälfte von dem Elektronikbetrieb Expert-Klein (1.700 m² Verkaufsfläche) belegt würde. Der bisher im Gebäude ansässige Extra-Getränkemarkt würde ins Obergeschoss verlegt und die zum Getränkemarkt führende abschüssige Rampe angefüllt, wodurch eine gleichmäßige Parkfläche vor der gesamten Gebäudefront geschaffen wird.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen stellen Herr Brück, Leiter der Filialentwicklung von Aldi Süd, Herr Klein und Herr van Laak von der Firma Expert-Klein und Herr Wagner, Bezirksleiter Region West der Extra-Verbrauchermärkte, ihre Geschäftskonzepte und deren geplante Umsetzung an dem in Rede stehenden Standort vor.

 

Es erhebt sich eine intensive Beratung, ob und inwieweit die geplante Ansiedlung einen übermäßigen Konkurrenzdruck oder Verdrängungswettbewerb entfaltet und wie die planungsrechtlichen Vorschriften mit der Ansiedlung in Einklang gebracht werden können. Das zentrenrelevante Sortiment des Elektromarktes bedarf der Zulassung durch die Bezirksregierung.

 

Im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung wird auch anwesenden Zuschauern die Gelegenheit gegeben, hierzu ihre Meinung vorzutragen.

 

Die vortragenden Herren der Investorengruppe betonen einstimmig, dass das vorgestellte Projekt so schnell wie möglich realisiert werden solle und verweisen auf eine Gesetzesänderung, nach der die Ansiedlung von Verkaufsflächen außerhalb von Stadtzentren erschwert wird.

 

Bürgermeister Waffenschmidt erklärt, dass die Verkaufslandschaft in Waldbröl umfangreicher sei als in Städten vergleichbarer Größe, was auch den Leerstand von Geschäftsflächen in Waldbröl erkläre. Die weitere Ansiedlung von Geschäften ziehe Kaufkraft nach Waldbröl und es gelte für die Zukunft, diese Magnetfunktion zu stärken. Er warne allerdings davor, diese Entwicklung zu übertreiben, damit nicht ein Klima des extremen Wettbewerbes entstünde, an dessen Ende Geschäftsschließungen mit neuen Leerständen stünden. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Beteiligten, die Verantwortung für die Gesamtstadt zu erkennen und entsprechend wahrzunehmen.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den Fraktionen Gelegenheit zur Beratung zu geben.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stimmt dem in heutiger Sitzung vorgestellten Projekt mit den Teilen Ansiedlung von Aldi Süd, Ansiedlung der Firma Expert-Klein und Umbau des bestehenden Extra-Marktes bei einer Enthaltung zu. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, gemäß § 32 Landesplanungsgesetz die erforderliche Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zu betreiben und gemäß § 13 a Baugesetzbuch das vereinfachte Bebauungsplanverfahren durchzuführen.