Bürgerinformationssystem
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Diesbezüglich
fand eine Ortsbesichtigung statt. Der Ausschuss konnte sich davon überzeugen,
dass der Weg nur noch im Lageplan Bestand hat. Vor Ort ist außer einem
schmalen, sehr steilen Hanggrundstück keine Zuwegung auszumachen. Beschluss: Der
Ausschuss beschließt einstimmig dem Rat zu empfehlen, für die Wegeparzelle
Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke Nrn. 443 und 113 das
Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten und die Flurstücke an den Antragsteller zu
veräußern. |
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