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Eine
Stellungnahme des Einzelhandelsverbandes wurde in der Sitzung verteilt. Beschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs- 1 BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 9 A
– Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße – der
Stadt Waldbröl. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt wird. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1
i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 9 A gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4
Abs. 2 BauGB. |
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