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Vorsitzender
Schneider erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott, der ausführt, dass die
Antragstellerin beantragt hat, auf dem Grundstück zwei Bauplätze auszuweisen. Herr
Knott sieht die Möglichkeit, die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für die Ortschaft Grünenbach entlang der Straße „Kremberg“ um eine
Bautiefe auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 57 zu
erweitern. Die Erschließung soll über den vorhandenen Weg erfolgen. |
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