Bürgerinformationssystem
Herr
Knott führt aus, dass nach Aufgabe des bisher genutzten Lagerplatzes auf dem
Stiebel-Gelände ein neuer errichtet werden muss. Dipl.-Ing. Schröder erläutert
den Teilbereich des städtischen Grundstückes, der als Lagerplatz für
Grünabfälle des städtischen Bauhofes genutzt werden soll. Der Bereich soll
eingezäunt werden, unter anderem auch um zu verhindern, dass Privatleute ihre
Grünabfälle dort abladen. Die Zuwegung erfolgt entlang der Bahn. Auf Frage
erklärt Herr Schröder, dass entlang des Baches ein 5,00 m breiter
Schutzstreifen freigehalten wird. Es ist beabsichtigt, die Grünabfälle einmal
im Jahr zu schreddern. Nach Lagerung von zwei Jahren sind sie kompostiert und
können verarbeitet werden. Herr
Knott erläutert, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ein
Bebauungsplan entsprechend aufzustellen ist. Seitens des Kreises wurde auf
Nachfrage aber bereits signalisiert, dass ein Lagern der Grünabfälle vor
Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich ist, indem eine zeitlich befristete Baugenehmigung
erteilt wird. |
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