Bürgerinformationssystem
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StV.
Schneider erklärt, dass die in beiden Anregungen betroffenen Straßen
Ortsverbindungsstraßen seien, für die besondere Vorschriften Gültigkeit hätten.
Er regt an, dass die Verwaltung diesbezüglich Kontakt mit dem
Straßenverkehrsamt aufnimmt und nach Abklärung der Rechtslage die Angelegenheit
im Verkehrsausschuss weiter beraten wird. Beschluss: Der
Rat beschließt einstimmig, die beiden vorliegenden Anregungen in den
Verkehrsausschuss zu überweisen. |
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