Bürgerinformationssystem
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StV.
Schneider erläutert den vorliegenden Antrag. Er betont, dass es darum gehe,
durch Verteilen des vorhandenen Verkehrs eine Entlastung für das Schulzentrum
insgesamt herbeizuführen. StV.
Hennlein erklärt, dass die Querverbindung in der angedachten Form keine
grundlegende Entlastung bringe und vielmehr eine Ortsumgehung um die Stadt
herum nötig sei. Darüber hinaus schaffe die Anlage einer neuen Straße seiner
Meinung nach auch neuen Verkehr. StV.
Theuer erklärt, dass das Schulzentrum
auch verkehrstechnisch als Gesamtheit angesehen werden müsse. StV.
Greb spricht sich dafür aus, die angedachte Querverbindung als Zwischenlösung
zu akzeptieren, wenn die große, bisher favorisierte Lösung einer Ortsumgehung
zurzeit nicht machbar sei. StV.
Hein verweist darauf, dass die Busfahrpläne teilweise noch nicht an die
Stundenpläne der Schüler angeglichen wurden, was zur Folge hat, dass ein
verstärkter Abholverkehr für Schüler zu verzeichnen ist. Sie erklärt, dass dies
aber nachlassen würde, wenn die Busfahrpläne angeglichen seien. StV.
Neusinger erklärt, dass es in erster Linie heute darum gehe, für den Kreis eine
formelle Handlungsgrundlage zu schaffen und in diesem Sinne auch heute
gehandelt werden solle. Beschluss: Der
Rat beschließt bei 22 Ja- und 10 Gegenstimmen die Verwaltung zu beauftragen,
mit dem Oberbergischen Kreis die planerischen und zuschusstechnischen
Voraussetzungen zu schaffen, die eine Verknüpfung der K 28 / L 38 mit der
Talstraße möglich machen. |
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