Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt, dass entgegen der Textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes die Eheleute Reinhold das Dach mit rotbraunen Dachziegeln
eingedeckt haben. Er verweist in dem Zusammenhang auf den vom Ausschuss an die
Verwaltung gegebenen Auftrag, Farbabweichungen bzw. abweichend von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeführte Farbgestaltungen dem Kreis zu
melden, um bauordnungsbehördlich durchzusetzen, dass die Textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes verwirklicht werden. Die Meldung erfolgte,
die Bauaufsicht verfügte die Änderung der Dachfarbe in schwarz, nunmehr wird
beantragt, die abweichende Dacheindeckung zuzulassen und den Bebauungsplan zu
ändern. Vorsitzender
Schneider führt aus, dass es sich hierbei um eine Grundsatzfrage handelt, die
in den Fraktionen beraten werden sollte. |
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