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Vorsitzender
Schneider erläutert kurz den Inhalt der Ortsbesichtigung. Auf seinen Vorschlag
hin fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die
Aufstellung der 2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
bezüglich der Ausweisung einer Bautiefe entlang der Straße
„Kremberg“ auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 4,
Flurstück Nr. 57. |
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