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Zu
diesem Tagesordnungspunkt wird eine Tischvorlage verteilt, die von
Stadtoberamtsrat Domke erläutert wird. Die Tischvorlage beinhaltet einen Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und
Sport, der dieses Thema beraten hat. Stadtoberamtsrat Domke führt aus, dass der
Schulträger einen formellen Beschluss fassen muss, um einen Antrag an den
Landesfonds stellen zu können. Diese Beschlussfassung ist seinerzeit vom Rat in
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert worden. Herr Domke erklärt, dass sich nach derzeitigem Stand für beide
Schulformen (Offene Ganztagsschule und Gesamtschule Sekundarstufe I) eine
Anzahl von ca. 100 bedürftigen Kindern ergibt; der hierfür zu leistende
städtische Eigenanteil beliefe sich auf ca. 10.000,00 € für das laufende
Schuljahr. Weiterhin
wird zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen
verteilt mit dem Inhalt, an die Landesregierung einen Appell zu richten, damit
der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in einigen Punkten
geändert wird. StV. Hein erläutert den vorliegenden Antrag. Im
Anschluss an diese Ausführungen berät der Haupt- und Finanzausschuss über die
Finanzierbarkeit des Gemeindeanteils. Seitens der CDU-Fraktion wird darauf
hingewiesen, dass aus der Landesregierung ein Hinweis gekommen sei, dass der
Gemeindeanteil als Pflichtaufgabe anerkannt werde. Wichtig sei jedoch, die
Finanzierbarkeit der Maßnahme auf Dauer zu klären und auch das Land hier in die
Pflicht zu nehmen. Die im Antrag von
Bündnis 90 / Die Grünen formulierten drei Forderungen betreffend Änderung im
Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ werden begrüßt. Es wird
jedoch angeregt, diese um einen vierten Punkt mit dem Inhalt zu ergänzen, dass
die Finanzierung durch die Stadt Waldbröl an die Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen
gekoppelt wird. Dieser Forderungskatalog soll dann mit den Landtagsabgeordneten
besprochen werden, damit diese entsprechend Einfluss nehmen können. Seitens der
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird darauf hingewiesen, dass
in heutiger Sitzung auf jeden Fall eine Resolution verabschiedet und direkt an
die Landesregierung gesandt werden soll. Es wird betont, dass es wichtig sei,
hier klar Position zu beziehen. Die Resolution soll die drei Punkte, die im
Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen aufgeführt worden sind, umfassen. Eine
Erweiterung, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, wird als verfrüht
angesehen. Da die Anträge immer nur für das laufende Schuljahr gestellt werden
können und somit eine Laufzeit von einem Jahr haben, könne man eine solche
Forderung bei geändertem Sachstand immer noch nachschieben. Beschluss: Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Bürgermeister mit der Suche nach
Sponsoren für das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu beauftragen.
Weiterhin soll eine Versorgung beider Schulformen (Offene Ganztagsschule und
Gesamtschule Sekundarstufe I) geprüft und vorsorglich der Antrag an den
Landesfonds gestellt werden. Gleichzeitig ist die Finanzierbarkeit der
Maßnahmendurchführung zu prüfen. Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, über die Landtagsabgeordneten
an die Landesregierung den nachstehenden Forderungskatalog zu übermitteln:
Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 11 Ja- und 5 Gegenstimmen, dass der
vorstehende Forderungskatalog um nachstehende Forderung ergänzt wird: Der
Eigenanteil der Stadt Waldbröl wird an die Finanzierung durch das Land
Nordrhein-Westfalen gekoppelt. |
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