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Auszug - "Kein Kind ohne Mahlzeit"  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:07 - 19:20 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine Tischvorlage verteilt, die von Stadtoberamtsrat Dom-ke erläutert wird

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine Tischvorlage verteilt, die von Stadtoberamtsrat Domke erläutert wird. Die Tischvorlage beinhaltet einen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, der dieses Thema beraten hat. Stadtoberamtsrat Domke führt aus, dass der Schulträger einen formellen Beschluss fassen muss, um einen Antrag an den Landesfonds stellen zu können. Diese Beschlussfassung ist seinerzeit vom Rat in den Haupt- und Finanzausschuss delegiert worden. Herr Domke erklärt, dass  sich nach derzeitigem Stand für beide Schulformen (Offene Ganztagsschule und Gesamtschule Sekundarstufe I) eine Anzahl von ca. 100 bedürftigen Kindern ergibt; der hierfür zu leistende städtische Eigenanteil beliefe sich auf ca. 10.000,00 € für das laufende Schuljahr. 

 

 

 

Weiterhin wird zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen verteilt mit dem Inhalt, an die Landesregierung einen Appell zu richten, damit der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ in einigen Punkten geändert wird. StV. Hein erläutert den vorliegenden Antrag.

 

 

 

Im Anschluss an diese Ausführungen berät der Haupt- und Finanzausschuss über die Finanzierbarkeit des Gemeindeanteils. Seitens der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass aus der Landesregierung ein Hinweis gekommen sei, dass der Gemeindeanteil als Pflichtaufgabe anerkannt werde. Wichtig sei jedoch, die Finanzierbarkeit der Maßnahme auf Dauer zu klären und auch das Land hier in die Pflicht zu nehmen.  Die im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen formulierten drei Forderungen betreffend Änderung im Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ werden begrüßt. Es wird jedoch angeregt, diese um einen vierten Punkt mit dem Inhalt zu ergänzen, dass die Finanzierung durch die Stadt Waldbröl an die Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen gekoppelt wird. Dieser Forderungskatalog soll dann mit den Landtagsabgeordneten besprochen werden, damit diese entsprechend Einfluss nehmen können. Seitens der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird darauf hingewiesen, dass in heutiger Sitzung auf jeden Fall eine Resolution verabschiedet und direkt an die Landesregierung gesandt werden soll. Es wird betont, dass es wichtig sei, hier klar Position zu beziehen. Die Resolution soll die drei Punkte, die im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen aufgeführt worden sind, umfassen. Eine Erweiterung, wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, wird als verfrüht angesehen. Da die Anträge immer nur für das laufende Schuljahr gestellt werden können und somit eine Laufzeit von einem Jahr haben, könne man eine solche Forderung bei geändertem Sachstand immer noch nachschieben.

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Bürgermeister mit der Suche nach Sponsoren für das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu beauftragen. Weiterhin soll eine Versorgung beider Schulformen (Offene Ganztagsschule und Gesamtschule Sekundarstufe I) geprüft und vorsorglich der Antrag an den Landesfonds gestellt werden. Gleichzeitig ist die Finanzierbarkeit der Maßnahmendurchführung zu prüfen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, über die Landtagsabgeordneten an die Landesregierung den nachstehenden Forderungskatalog zu übermitteln:

 

  1. Die Befristung auf zwei Jahre und die Förderhöchstgrenze muss aufgehoben werden.

 

  1. Die zusätzlichen Kosten für Verwaltung von bis zu 25 % der Fördersumme sind den Kommunen zu erstatten.

 

  1. Der von den Kommunen zu tragende Eigenanteil darf nicht als freiwillige Ausgabe gewertet werden.

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 11 Ja- und 5 Gegenstimmen, dass der vorstehende Forderungskatalog um nachstehende Forderung ergänzt wird:

 

Der Eigenanteil der Stadt Waldbröl wird an die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen gekoppelt.