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Auszug - Erlass einer neuen Vergabeordnung  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Vergabeausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Vergabeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende des Vergabeausschusses, StV

Der Vorsitzende des Vergabeausschusses, StV. Stockhausen, eröffnet die Sitzung und lässt die verkürzte Einladungsfrist genehmigen, die aufgrund von noch zu führenden Gesprächen zustande gekommen war.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, StV. Oettershagen überlässt ihm den Vorsitz für die heutige Sitzung.

 

Fachbereichsleiter Opitz und Stadtoberinspektor Thiel erläutern die Vorlage zum Erlass einer neuen Vergabeordnung für die Stadt Waldbröl. Es handelt sich bei der Vergabeordnung um eine interne Regelung der Verwaltung. Zwei wesentliche Dinge sollen geändert werden. Aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums sollen die Wertgrenzen  bei der Erteilung von Aufträgen durch den Bürgermeister oder die Fachbereichsleiter angepasst werden. Die Summen werden relativ stark angehoben, weil in den letzten Jahren keine Anpassungen vorgenommen worden sind. 

Bezug nehmend auf den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Herne muss eine zentrale Submissionsstelle in der Verwaltung eingerichtet werden. Es ist zunächst vorgesehen, diese zentrale Submissionsstelle im  Fachbereich I anzusiedeln. Als Leiter dieser Stelle werden Herr Opitz bzw. Herr Manns und als weitere Mitarbeiter Herr Thiel und Frau Borschel  eingesetzt.

Die Vergabe der Aufträge soll zunächst nach wie vor vom Fachamt vorgenommen werden.

 

Es erhebt sich eine angeregte Diskussion. Die Mitglieder der Ausschüsse möchten  weiterhin sichergestellt wissen, dass bei den Ausschreibungen den Erfordernisseen des Umweltschutzes Rechnung getragen wird. Es soll auch in Zukunft darauf geachtet werden, dass die Leistungsverzeichnisse so genau aufgestellt und ausgefüllt werden, dass weitere Nachträge zu Aufträgen vermieden werden. Selbst wenn es das Gesetz so nicht vorsieht, sollte auch die heimische Wirtschaft bei Ausschreibungen mit berücksichtigt werden. Es wird angeregt, eine Liste mit allen Gewerbebetrieben zu erstellen, die sich bei der Verwaltung vorstellen und an einer Ausschreibung teilnehmen möchten.