Bürgerinformationssystem
Vorsitzender
Schneider begrüßt Herrn Architekt Schneider als Planer des Objektes, Herrn Rothstein
als Vertreter der Christlichen Gemeinde Hammermühle sowie die erschienenen
Bürger. Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Christliche Gemeinde Hammermühle
beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Gemeindezentrum zu errichten. Das
Grundstück befindet sich zurzeit noch im Eigentum des Katholischen Ferienwerkes
Köln. Das Katholische Ferienwerk hatte ursprünglich vor, dort ein
Ferienerholungsheim zu bauen. Um dieses realisieren zu können, wurde im Jahre
1979 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und das Verfahren hierzu
bis zur Rechtskraft durchgeführt. Der Bau des jetzt geplanten Gemeindezentrums
macht es erforderlich, das im Bebauungsplan Nr. 104 – Aspenhöhe –
ausgewiesene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienerholungsheim in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeindezentrum
zu ändern. Hierzu
bedarf es einer qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes. Herr
Architekt Schneider erklärt anhand eines Planes in der Örtlichkeit den Standort
des geplanten Gemeindehauses sowie der Parkflächen. Herr
Thorsten Rothstein als Vertreter der Christlichen Gemeinde Hammermühle trägt
vor, dass sich die Gemeinde aus der evangelischen Kirche entwickelt habe und
die Mitgliederzahl stetig steige. Der Raumbedarf kann in Hammermühle nicht mehr
erfüllt werden. Eine Erweiterung durch Anbau in Hammermühle wird als kritisch
betrachtet, so dass die Gemeinde sich ein anderes Grundstück suchen musste. Das
hier vorgefundene Areal bietet sich an. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Gemeinde
wird in der Kinder- und Jugendarbeit gesehen. Auf Frage erklärt Herr Rothstein,
dass am Sonntagmorgen das Gemeindezentrum am stärksten frequentiert wird, d.h.
auch maximal 150 Pkws das Zentrum anfahren werden; in der Woche zur Bibelarbeit
wird das Verkehrsaufkommen nicht so hoch sein. Die
zahlreich erschienenen Bürger sehen in dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen ein
großes Problem; so befürchtet man einen Unfallschwerpunkt im Bereich der
Einmündung der Kreisstraße in die Landstraße in Thierseifen und der von den
Autofahrern gewählten Abkürzung über die Gemeindestraße am Feuerwehrhaus
vorbei. Es werden Fragen gestellt, ob sich die Kinder- und Jugendarbeit mit
Freizeitangebot nur auf den Bereich des Grundstückes beschränke. Der Einwand,
man sollte doch „die Kirche im Dorf lassen“ wird in Bezug auf die
Wahl des Standortes des Gemeindezentrums im Außenbereich vorgebracht. Vorsitzender
Schneider sowie auch die Verwaltung sehen aufgrund der guten Sichtverhältnisse
in Thierseifen die Entstehung eines Unfallschwerpunktes nicht. Dass eine
Kreisstraße stärker frequentiert wird, entspricht der Zweckbestimmung. Die
weitere Beratung wird in der anschließenden Sitzung erfolgen. |
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