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Auszug - Antrag der Christlichen Gemeinde Hammermühle e.V., Nümbrecht, auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Waldbröl-Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 1.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider begrüßt Herrn Architekt Schneider als Planer des Objektes, Herrn Roth-stein als Vertreter der Christlic

 

Vorsitzender Schneider begrüßt Herrn Architekt Schneider als Planer des Objektes, Herrn Rothstein als Vertreter der Christlichen Gemeinde Hammermühle sowie die erschienenen Bürger.

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Christliche Gemeinde Hammermühle beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Gemeindezentrum zu errichten. Das Grundstück befindet sich zurzeit noch im Eigentum des Katholischen Ferienwerkes Köln. Das Katholische Ferienwerk hatte ursprünglich vor, dort ein Ferienerholungsheim zu bauen. Um dieses realisieren zu können, wurde im Jahre 1979 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und das Verfahren hierzu bis zur Rechtskraft durchgeführt. Der Bau des jetzt geplanten Gemeindezentrums macht es erforderlich, das im Bebauungsplan Nr. 104 – Aspenhöhe – ausgewiesene Sondergebiet mit der Zweckbestimmung  Ferienerholungsheim  in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeindezentrum  zu ändern.

 

Hierzu bedarf es einer qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes.

 

Herr Architekt Schneider erklärt anhand eines Planes in der Örtlichkeit den Standort des geplanten Gemeindehauses sowie der Parkflächen.

 

Herr Thorsten Rothstein als Vertreter der Christlichen Gemeinde Hammermühle trägt vor, dass sich die Gemeinde aus der evangelischen Kirche entwickelt habe und die Mitgliederzahl stetig steige. Der Raumbedarf kann in Hammermühle nicht mehr erfüllt werden. Eine Erweiterung durch Anbau in Hammermühle wird als kritisch betrachtet, so dass die Gemeinde sich ein anderes Grundstück suchen musste. Das hier vorgefundene Areal bietet sich an. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Gemeinde wird in der Kinder- und Jugendarbeit gesehen. Auf Frage erklärt Herr Rothstein, dass am Sonntagmorgen das Gemeindezentrum am stärksten frequentiert wird, d.h. auch maximal 150 Pkws das Zentrum anfahren werden; in der Woche zur Bibelarbeit wird das Verkehrsaufkommen nicht so hoch sein.

 

Die zahlreich erschienenen Bürger sehen in dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen ein großes Problem; so befürchtet man einen Unfallschwerpunkt im Bereich der Einmündung der Kreisstraße in die Landstraße in Thierseifen und der von den Autofahrern gewählten Abkürzung über die Gemeindestraße am Feuerwehrhaus vorbei. Es werden Fragen gestellt, ob sich die Kinder- und Jugendarbeit mit Freizeitangebot nur auf den Bereich des Grundstückes beschränke. Der Einwand, man sollte doch „die Kirche im Dorf lassen“ wird in Bezug auf die Wahl des Standortes des Gemeindezentrums im Außenbereich vorgebracht.

 

Vorsitzender Schneider sowie auch die Verwaltung sehen aufgrund der guten Sichtverhältnisse in Thierseifen die Entstehung eines Unfallschwerpunktes nicht. Dass eine Kreisstraße stärker frequentiert wird, entspricht der Zweckbestimmung.

 

Die weitere Beratung wird in der anschließenden Sitzung erfolgen.