Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott gibt eine kurze Zusammenfassung der Ortsbesichtigung. Um das Bauvorhaben
realisieren zu können, muss die in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 104 - Ferienerholungsheim
Waldbröl-Aspenhöhe –für das Sondergebiet festgeschriebene Zweckbestimmung
Ferienwohnen in die Zweckbestimmung Gemeindezentrum geändert werden. Dies bedarf eines qualifizierten
Bauleitplanverfahrens. Vorab ist jedoch mit der Bezirksregierung die Zustimmung
zur Änderung des Flächennutzungsplanes abzuklären. Herr
Rothstein erklärt, dass die Kaufverhandlungen mit dem Katholischen Ferienwerk
vor dem Abschluss stehen. Er umreißt nochmals kurz das Vorhaben der
Christlichen Gemeinde Hammermühle. Dies unterstreicht er mit dem ständigen
Zuwachs der Mitglieder. Anlässlich der Gottesdienste, zu denen 180
Gemeindemitglieder kommen, können zusätzlich 120 Gäste erwartet werden. Er
bringt zum Ausdruck, dass es ein Begehren der Christlichen Gemeinde Hammermühle
ist, die Planung des Bauvorhabens im Einvernehmen mit den Bürgern der
anliegenden Ortschaften durchzuführen. StV.
Kalkkuhl regt für die SPD-Fraktion an, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen
zur Beratung zu verweisen. StV.
Neusinger erklärt, dass über das Vorhaben in der CDU schon gesprochen wurde. Er
regt an, dass bezüglich der verkehrlichen Situation die Verwaltung sich mit dem
Kreis beraten soll. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
beschließt einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen die Verwaltung zu beauftragen,
mit der Bezirksregierung die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes abzustimmen
und gleichzeitig mit dem Kreis die Infrastruktur zu beraten. Dabei sollen die
Belange der Bürger bezüglich der verkehrlichen Erschließung abgewägt, eine Verkehrszählung
in Betracht gezogen werden. Eine weitere Beratung soll dann erfolgen. |
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