Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag der Frau Bräckel. Er führt aus, dass das
Grundstück außerhalb des Wohnsiedlungsbereiches liegt und nicht den
Anforderungen der Landesplanung und Raumordnung entspricht. Es grenzt nicht an
das Satzungsgebiet Baumen und kann deshalb auch nicht mittels Ergänzungssatzung
ausgewiesen werden. Seitens
der Fraktionen wird ebenfalls keine Realisierung einer Ausweisung gesehen. Beschluss: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, den Antrag der Frau Ulla
Bräckel auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Schnörringen, Flur 61,
Flurstück Nr. 47/3 abzulehnen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||