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Auszug - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend Klage der Stadt Waldbröl in Sachen Wiehltalbahn  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit Tagesordnungspunkt 6

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit Tagesordnungspunkt 6.2.3 – Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2007 betreffend Rücknahme der Klage betreffend Eisenbahninfrastruktur behandelt.

 

 

Städt. Verw.-Rat Knott teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass der Rat in seiner Sitzung am 06.12.2006 mehrheitlich den Erwerb der Parzellen der sog. Wiehltalbahn von der DB Services Immobilien GmbH zum Preis von insgesamt 449.646,00 € beschlossen hat. Der Kaufvertrag wurde am 15.12.2006 notariell beurkundet.

 

Mit Schreiben vom 22.01.2007 haben die Gemeinde Reichshof sowie die Städte Wiehl und Waldbröl den Mietvertrag mit dem Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. zum 28.02.2007 gekündigt.

 

Der Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. hat die Liegenschaften bei Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 8 des Mietvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund zurückzugeben. Dieser vertraglichen Verpflichtung ist der Mieter nicht nachgekommen, so dass nunmehr am 24.10.2007 beim Landgericht Bonn die Klage auf Herausgabe der Liegenschaft eingereicht worden ist.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass diese Vorgehensweise durch die Ratsbeschlüsse vom 17.05.2006 zur Freistellung der Wiehltalbahn von Bahnbetriebszwecken und vom 06.12.2006 auf Erwerb der Bahnflächen durch die Stadt Waldbröl grundsätzlich abgedeckt ist, weil der Rat mit diesen Beschlüssen deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass die Planungshoheit zukünftig wieder bei der Stadt Waldbröl liegen und auch kein Bahnbetrieb mehr stattfinden soll.

 

Neben den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten kann der privatrechtliche Aspekt nicht außer Betracht bleiben. Es bedarf dringend der Klärung, ob die Eigentümerrechte der Stadt Waldbröl unberücksichtigt bleiben dürfen.

 

Bürgermeister Waffenschmidt ergänzt diese Ausführungen dahingehend, dass es sich bei der beschriebenen Vorgehensweise um einen noch gewöhnlichen Verfahrensablauf handele und er keinesfalls die Absicht gehabt habe, dem Rat Informationen vorzuenthalten.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass der Bürgermeister gemäß den Vorschriften der Hauptsatzung aufgrund der Höhe des Streitwertes diese Klage nicht ohne gesonderten Ratsbeschluss hätte erheben werden dürfen. Die SPD-Fraktion sehe in diesem Verhalten eine Kompetenzüberschreitung und somit Dienstpflichtverletzung. Aus diesem Grunde hat die SPD-Fraktion den Landrat als Kommunalaufsicht angeschrieben und um rechtliche Würdigung dieses Vorfalls gebeten.

 

StV. Hein schließt sich dieser Argumentation an und betont, dass in der Sache mindestens eine Information an die Fraktionen hätte erfolgen müssen.

 

StV. Kronenberg beantragt für den diesbezüglich vorgelegten SPD-Antrag aus TOP 6.2.3 namentliche Abstimmung. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Rücknahme der Klage der Stadt Waldbröl, vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Waffenschmidt, die beim Landgericht Bonn eingereicht wurde und die auf das Unterlassen des Betreibens der Eisenbahninfrastruktur oder der Erbringung von Verkehrsleistungen in der Personen- oder Güterbeförderung gerichtet ist gegen

 

  1. den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. und
  2. die RSE (Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH).

 

Über diesen Antrag haben namentlich abgestimmt mit folgendem Votum:

 

 

 

StV. Neusinger verliest nachstehenden Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl lehnt den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.11.2007 ab und beschließt, die Klage der Stadt Waldbröl vom 24.10.2007 gegen den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e.V. sowie die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH auf Herausgabe der Bahngrundstücke und Unterlassung des Betreibens einer Eisenbahninfrastruktur oder das Erbringen von Verkehrsleistungen der Personen- oder Güterbeförderung nicht zurückzunehmen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Bürgermeister Waffenschmidt:                      nein

StV. Drinhausen:                                             nein

StV. Horst Fuchs:                                           nein

StV. Michael Fuchs:                                        nein

StV. Giebeler:                                                  nein

StV. Helzer:                                                     nein

StV. Hertrich:                                                   nein

StV. Höfer:                                                       nein

StV. Löwen:                                                     nein

StV. Mittler:                                                      nein

StV. Neusinger:                                               nein

StV. Ohlig:                                                       nein

StV. Pfeiffer:                                                    nein

StV. Philipp:                                                     nein

StV. Rafalski:                                                  nein

StV. Reiss:                                                      nein

StV. Schneider:                                               nein

StV. Solbach:                                                  nein

StV. Stockhausen:                                          nein

StV. Tillmann:                                                  nein

StV. Unger:                                                      nein

StV. Weber:                                                    nein

StV. Geißler:                                                    ja

StV. Hennlein:                                                 ja

StV. Kalkkuhl:                                                  ja

StV. Kirsch:                                                     ja

StV. Kronenberg:                                            ja

StV. Lindenberg:                                             ja

StV. Oettershagen:                                         ja

StV. Theuer:                                                    ja

StV. Hein:                                                        ja

StV. Steiniger:                                                 ja

StV. Greb:                                                       ja

 

Die Stadtverordneten Spies und Hartmann fehlten entschuldigt.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den vorstehend genannten Antrag der CDU-Fraktion mit 22 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.