Bürgerinformationssystem

Auszug - Erlass einer Satzung über die Einziehung eines Teilstückes der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
60/481/2008 Erlass einer Satzung über die Einziehung eines Teilstückes der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:FB III/642-25/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Kalkkuhl regt an, dass Wegeeinziehungen mit planerischen Bezugspunkten auch im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorberaten werden sollten.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen, das Teilstück der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl entlang der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück Nr. 211 und 92 auf einer Länge von ca. 50 m einzuziehen und über die Teileinziehung die folgende Satzung zu erlassen:

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Einziehung eines Teilstückes der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18,
Flurstück Nr. 392 in 51545 Waldbröl vom  …..

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380), und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.01.2008  folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Das in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“ gekennzeichnete Teilstück der Feldstraße Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück 392 in 51545 Waldbröl wird eingezogen.

 

§ 2

Die Einziehung des Teilstückes der Feldstraße ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.