Bürgerinformationssystem
Fußgängerzone
Hochstraße Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass bezüglich der Umwidmung der Hochstraße in eine
Fußgängerzone am 04.03.2008 eine Verkehrszählung stattgefunden hat. Das
Ergebnis dieser Verkehrszählung war unter anderem Gegenstand einer Besprechung
mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde. Als Ergebnis ist
festzuhalten, dass von der Alten Rathausstraße bis zur Einmündung in die
Gerichtsstraße und von der Einmündung des Bitzenweges bis zur Querstraße
versuchsweise eine Fußgängerzone eingerichtet werden kann. Für die Garagenzufahrten
sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt und für den Anlieferverkehr Lieferzeiten
festgesetzt werden. Der
Bereich Bitzenweg in die Gerichtsstraße bis zur Kaiserstraße soll als
Einbahnstraße für den Fahrverkehr offen bleiben. |
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