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Auszug - Abwassergebühren  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8.1.4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beigeordnete Dickmann teilt, dass der vorliegende Antrag auf Umsetzung des Urteils des Ober-verwaltungsgerichts Münster bereit

 

Beigeordnete Dickmann teilt, dass der vorliegende Antrag auf Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster bereits beantwortet und auch den Bürgern schriftlich mitgeteilt wurde. Es sei im Betriebsausschuss ausführlich erläutert worden, warum eine sofortige Umsetzung des OVG-Urteils nicht möglich sei und welche technischen, rechtlichen und EDV-technischen Probleme entstünden.

 

Zur Sache teilt die Beigeordnete noch einmal mit, dass das Oberverwaltungsgericht NRW im Dezember entschieden hat, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über einen einheitlichen Frischwassermaßstab unzulässig ist. Das OVG fordert eine gesonderte Gebühr; nämlich eine von der Schmutzwassergebühr getrennte Regenwassergebühr.

 

Die Klarstellung durch das OVG erfolgte erstmalig; das OVG kann durchaus nachvollziehen, dass die Menge des bezogenen Frischwassers in etwa der Schmutzwassermenge entspricht. Das OVG hat erkannt, dass die Einführung einer getrennten Regenwassergebühr technisch wie rechtlich schwierig ist und hat für die Einführung ein Jahr Vorlaufzeit eingeräumt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den vorliegenden Antrag zu vertagen.