Bürgerinformationssystem
Beigeordnete
Dickmann teilt, dass der vorliegende Antrag auf Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts
Münster bereits beantwortet und auch den Bürgern schriftlich mitgeteilt wurde.
Es sei im Betriebsausschuss ausführlich erläutert worden, warum eine sofortige
Umsetzung des OVG-Urteils nicht möglich sei und welche technischen, rechtlichen
und EDV-technischen Probleme entstünden. Zur
Sache teilt die Beigeordnete noch einmal mit, dass das Oberverwaltungsgericht
NRW im Dezember entschieden hat, dass die Abrechnung der Kosten der
Regenwasserbeseitigung über einen einheitlichen Frischwassermaßstab unzulässig
ist. Das OVG fordert eine gesonderte Gebühr; nämlich eine von der
Schmutzwassergebühr getrennte Regenwassergebühr. Die
Klarstellung durch das OVG erfolgte erstmalig; das OVG kann durchaus
nachvollziehen, dass die Menge des bezogenen Frischwassers in etwa der
Schmutzwassermenge entspricht. Das OVG hat erkannt, dass die Einführung einer
getrennten Regenwassergebühr technisch wie rechtlich schwierig ist und hat für
die Einführung ein Jahr Vorlaufzeit eingeräumt. Beschluss: Der
Rat beschließt einstimmig, den vorliegenden Antrag zu vertagen. |
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