Bürgerinformationssystem
StV.
Kronenberg erklärt, dass sich die SPD-Fraktion mit der Christlichen Gemeinde
Hammermühle und den Anwohnern der umliegenden Ortschaften beraten hat. Man sei
hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass ökologische Gesichtspunkte und die
fehlende Infrastruktur vor Ort eine Ablehnung des Bauvorhabens rechtfertigen.
Darüber hinaus solle einer Zersiedelung der Landschaft nicht weiter Vorschub
geleistet werden. StV.
Giebeler erklärt, dass die UWG-Fraktion das Projekt befürworte und erklärt,
dass nicht alle Anwohner in diesem Bereich dieses Projekt ablehnen würden. Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt auf Nachfrage von StV. Greb, dass es keine Möglichkeit
zur Legalisierung des Hundeplatzes in dem beschriebenen Bereich gibt und
erläutert im Anschluss eine Beschlussvorlage, die zu diesem Tagesordnungspunkt
erarbeitet worden ist. Er ergänzt, dass ein Entschädigungsanspruch beim
Beschluss der Vorlage nicht entsteht. Beschluss: Der Rat
beschließt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich gemäß § 2
Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Waldbröl im Bereich Aspenhöhe (Darstellung von Flächen für die
Landwirtschaft und Wald nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB). Der
Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Ferienerholungsheim
Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet. Der
Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen die Unterrichtung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die v.g. Bauleitpläne. |
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