Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauung im Bereich Aspenhöhe  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8.2.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Kronenberg erklärt, dass sich die SPD-Fraktion mit der Christlichen Gemeinde Hammermühle und den Anwohnern der umliegenden Ortschaften beraten hat. Man sei hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass ökologische Gesichtspunkte und die fehlende Infrastruktur vor Ort eine Ablehnung des Bauvorhabens rechtfertigen. Darüber hinaus solle einer Zersiedelung der Landschaft nicht weiter Vorschub geleistet werden.

 

StV. Giebeler erklärt, dass die UWG-Fraktion das Projekt befürworte und erklärt, dass nicht alle Anwohner in diesem Bereich dieses Projekt ablehnen würden.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt auf Nachfrage von StV. Greb, dass es keine Möglichkeit zur Legalisierung des Hundeplatzes in dem beschriebenen Bereich gibt und erläutert im Anschluss eine Beschlussvorlage, die zu diesem Tagesordnungspunkt erarbeitet worden ist. Er ergänzt, dass ein Entschädigungsanspruch beim Beschluss der Vorlage nicht entsteht.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Aspenhöhe (Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB).

 

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Ferienerholungsheim Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl im gesamten Plangebiet.

 

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die v.g. Bauleitpläne.