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Vorsitzender Schneider führt aus,
dass nach Inaugenscheinnahme des Grundstückes die Teilnehmer der
Ortsbesichtigung signalisiert haben, dem Antrag zu entsprechen und erteilt
Herrn Knott das Wort. Städt. Verw.-Rat Knott erläutert
nochmals den Antrag der Frau Marlene Koch. Eine Bebaubarkeit des Grundstückes
kann durch Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
ermöglicht werden. Eine weitere über das beantragte Grundstück hinausgehende Baulandausweisung
an dieser Straßenseite sieht Herr Knott nicht, auf der gegenüberliegenden Seite
wäre es denkbar. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschießt
einstimmig, dem Antrag der Frau Marlene Koch auf Ausweisung des Grundstückes
Gemarkung Waldbröl, Flur 42, Flurstück Nr. 11 seine Zustimmung zu erteilen und
beschließt einstimmig die Aufstellung der 5. Ergänzungs- satzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Oberbladersbach. |
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