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Sachstandsbericht
„Weiterführung der K 28 bis zur B 478“ Vorsitzender Schneider führt in das Thema ein, indem er auf
den Beschluss des Rates der Stadt Waldbröl vom 22.08.2007 verweist. Der
Stadtrat hatte in dieser Sitzung die Verwaltung beauftragt, mit dem
Oberbergischen Kreis die planerischen und zuschussrechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen, die eine Verknüpfung der K 28 / L 38 mit der Talstraße möglich
machen. Des Weiteren geht Herr Schneider auf die Beratungen des
Kreisbauausschusses vom 19.05.2008 ein, der der Kreisverwaltung empfohlen hat,
das Zuschussverfahren nach den „Förderrichtlinien Stadtverkehr“ zur
Finanzierung der Verlängerung der K 28 in der Baulast des Kreises in die Wege
zu leiten. Wegen dieses neuen Sachstandes, der ihm bei der Erstellung der
Einladung zu der heutigen Sitzung nicht bekannt gewesen sei, soll die
Verwaltung nunmehr einen Sachstandsbericht geben. Herr Knott geht in seinem Vortrag zunächst auf den
bisherigen Verfahrensablauf ein. Die Ausbaupläne mit dem Trassenverlauf und dem
Kreisverkehrsplatz an der Talstraße / Vennstraße / Bohlenhagener Straße werden
verteilt. Das Projekt „Verbindung der L 38 mit der
Talstraße“ wurde in den vergangenen Jahren von der Verwaltung
aufgegriffen und mit der Bezirksregierung Köln auf Förderfähigkeit geprüft. Die
Bezirksregierung hat erklärt, dass eine so genannte „Verkehrswichtige
Zubringerstraße“ von Romberg bis in die Talstraße für die Stadt Waldbröl
nicht förderfähig sei, weil das Schulzentrum bereits durch zwei
verkehrswichtige städtische Straßen erschlossen ist. Allerdings sah die Bezirksregierung
zur Netzverbesserung der klassifizierten Straßen durchaus die Möglichkeit der
Förderzusage für eine Verlängerung der K 28 bis zur B 478. Am 19.12.2006 hat die Verwaltung vertreten durch den
Bürgermeister Christoph Waffenschmidt ein Gespräch mit der Kreisverwaltung
geführt und für das Projekt unter der Bedingung der vollständigen Kostentragung
durch die Stadt Waldbröl Zustimmung erhalten. Der Kreisbauausschuss wurde
erstmalig in seiner Sitzung am 23.05.2007 informiert. Der Rat der Stadt Waldbröl hat mit der Haushaltssatzung vom
14.03.2007 bei der Haushaltsstelle 6300.9503.7 die erforderlichen
Haushaltsmittel für die Erarbeitung des Einplanungsantrages bereitgestellt. In
den Haushalt 2008 wurden weitere Planungsmittel
bei der Haushaltsstelle 6300.9508.2 aufgenommen. Das Ingenieurbüro
Donner und Marenbach, Wiehl, wurde mit der Planung beauftragt. Der Einplanungsantrag liegt nunmehr vor und wird von Herrn
Knott erläutert. Der Oberbergische Kreis plant unabhängig von der
Verlängerung der K 28 die Verlegung der Trasse ab der Einmündung Happach / Puhl
in westliche Richtung mit einer neuen Einmündung auf die L 38. Gleichzeitig
soll der Rad- und Gehweg von Drinsahl bis zur L 38 verlängert werden. Hier gibt
es allerdings noch Grunderwerbsprobleme. Für die Weiterführung der K 28 bis zur B 478 wird im Bereich
der L 38 in Kreisverkehrsplatz eingeplant. Ein solches Bauwerk soll dann auch
im Bereich Talstraße / Vennstraße / Bohlenhagener Straße entstehen. Durch
diesen Kreisverkehrsplatz, der allseitig von niveaugleichen Rad- und Gehwegen
mit Überquerungshilfen umschlossen wird und zusätzlich eine Fußgängerbrücke von
der Realschule bis zur Bushaltestelle mit zusätzlicher Treppenanlage zur
Heidberghalle erhält, kann nach Meinung der Verwaltung die Sicherheit für Fußgänger
und Radfahrer innerhalb des Schulzentrums gegenüber dem Ist-Zustand deutlich
verbessert werden. Kein Schüler muss zukünftig in diesem Bereich die Fahrbahn
überqueren. Eine weitere Optimierung der Situation ergibt sich durch den
Anschluss des Buswendeplatzes unmittelbar an den Kreisverkehr. Somit müssen die
Busse nicht mehr ausschließlich die Ein- und Ausfahrt Vennstraße nehmen. Das
von den Schulen vorgetragene Gefährdungspotenzial wird verringert. Im II. Bauabschnitt der K 28 (Ausbau der Talstraße) soll
auch in diesem Bereich ein beidseitiger Rad- und Gehweg entstehen. Im
Zusammenhang mit dem KVP Talstraße / Brölstraße (B 478), der in Kürze in die
Bauausführung gelangt, wird der Schulweg Talstraße ebenfalls optimal gestaltet.
Vorhandene Lücken im innerstädtischen Radwegenetz werden geschlossen. Verkehrstechnisch sieht die Verwaltung den Neubau der K 28
insgesamt positiv, weil eine deutliche Entlastung der Stadtstraßen Nümbrechter
Straße, Vennstraße, Gartenstraße und Brölbahnstraße einschl. des KVP Nümbrechter
Straße / Bahnhofstraße / Vennstraße ebenso wie eine Entzerrung der
Verkehrsströme im Schulzentrum zu erwarten ist. Sollte der KVP Boxberg
realisiert werden, ergeben sich auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Homburger Straße Entlastungseffekte für die Innenstadt. Die verkehrspolitische
Zielvorgabe der besseren Verteilung auf die Hauptverkehrsachsen könnte erreicht
werden. Auch für den Höhenweg und die Schillerstraße kann sich nach
Meinung der Verwaltung eine Entspannung ergeben, dies insbesondere wenn auch
das Wohngebiet Eichen noch an die K 28 angeschlossen wird. Herr Knott betont, dass eine Konsenslösung mit allen
Beteiligten, insbesondere den Schulen, den betroffenen Landwirten und den
Anliegern angestrebt wird Sobald die Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung
vorliegt, werden ergänzende Gutachten erforderlich bezüglich der zu erwartenden
Verkehrsverlagerungen und des Lärmschutzes. Die Entscheidung über die Ausführung
der Planung fällt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Derzeit geht es ausschließlich
darum, den Ratsbeschluss vom 22.08.2007 umzusetzen. Auf Antrag des stv. Bürgermeisters Neusinger wird die
Sitzung von 19.00 Uhr bis 19.10 Uhr unterbrochen, um dem Landwirt Ernst Jung
Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Herr Jung sieht aus seiner Sicht kompromissfähige
Trassenlösungen für die K 28, wenn weitestgehend die alte Trasse der ehemaligen
Bielsteiner Bahn ab der Einmündung Happach / Puhl gewählt und die Straße sodann
weiter in die Tallage unterhalb des Höhenweges und des Schulzentrums gelegt
wird. Dadurch könnte der Zerschneidungsschaden für die landwirtschaftlichen
Flächen minimiert werden. Herr Knott sagt die Prüfung dieser nachvollziehbaren
Argumente in der Ausführungsplanung zu. Ausgleichsmaßnahmen sollen über das
städtische Öko-Konto abgewickelt werden, um den landwirtschaftlichen
Flächenverbrauch nicht weiter zu erhöhen. Herr Erwin Zeller – Anlieger der Homburger Straße
– kritisiert scharf den durchgeführten und geplanten Ausbau der L 38 und
die seiner Meinung nach mangelnde Beteiligung. Herr Knott weist die Vorwürfe an
die Verwaltung in diesem Zusammenhang zurück. In der weiteren Diskussion trägt Herr StV. Kronenberg für die SPD- Fraktion Argumente
gegen den Neubau der K 28 vor. Eine Umgehungsstraße durch das Schulzentrum wird
seitens der SPD grundsätzlich abgelehnt.
Dieser Bereich dürfe keinesfalls durch zusätzlichen Verkehr belastet
werden. Es wird eine wesentliche Gefährdung der Schüler durch den KVP
Vennstraße / Talstraße / Bohlenhagener Straße mit seinem hohen
Verkehrsaufkommen gesehen. Die Schüler würden nicht das Brückenbauwerk
benutzen, sondern weiterhin die Fahrbahnen überqueren. Die
Jugendbegegnungsstätte und insbesondere die Realschule würden außerdem durch
den zu erwartenden Verkehrslärm übermäßig belastet. Weiterhin rügt Herr
Kronenberg die zu hohen Baukosten. Kostengünstigere Lösungen wie z. B.
Radfahrstreifen seien in der Vergangenheit stets abgelehnt worden. Herr
Kronenberg sieht durch den Neubau der K 28 auch eine stärkere Verkehrsbelastung
der Vennstraße. StV. Theuer bezweifelt die von der Verwaltung dargelegten
Verkehrsentlastungen im Höhenweg und in der Schillerstraße. Die Eltern würden
ihre Kinder auch nach dem Bau der K 28 unmittelbar vor dem Schuleingang
abliefern. Weiterhin rügt Frau Theuer die Vorgehensweise der Verwaltung.
Insbesondere wird die späte Information der Ratsgremien bemängelt. StV. Hein teilt die Bedenken der SPD-Fraktion und wendet
sich auch gegen den unmittelbar bevorstehenden Bau des KVP Talstraße /
Brölstraße, dessen Erforderlichkeit bestritten wird. Vorsitzender Schneider stellt abschließend fest, dass das
Projekt der Verlängerung der K 28 von der L 38 bis zur B 478 zu begrüßen ist,
um eine Verlagerung des Verkehrs von stark belasteten Stadtstraßen auf das
überregionale Netz zu erreichen. Eine Verträglichkeit der Baumaßnahme für die
Realschule ist durch das Brückenbauwerk und die Verbesserung der Rad- und Gehwegsituation
ebenfalls gegeben. Es bleibt nun abzuwarten, wie der Zuschussgeber auf die
Planungen reagiert. Dabei ist die Planung noch zu konkretisieren und auf die
berechtigten vorgetragenen Belange abzustimmen. |
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