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Auszug - Anregungen - Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO Antrag des Helmo Roth-Seefrid, Waldbröl - Mtl. Zahlung von Gebühren - Lesbarkeit der Jahresbescheide  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt führt Stadtkämmerer Petri aus, dass die Bescheide im Bereich

Zu diesem Tagesordnungspunkt führt Stadtkämmerer Petri aus, dass die Bescheide im Bereich

der GKD einheitlich gestaltet sind, was auf die Vorgabe der verwendeten EDV-Programme zurückzuführen ist. Die Stadt Waldbröl hat hier keinen Einfluss.

Das Grundsteuergesetz legt die Fälligkeit der Grundsteuer auf die Quartalsmitte fest; andere Zahlungstermine wurden hieran angepasst. Jeder Abgabepflichtige kann freiwillig monatliche Zahlungsabschläge leisten; fordern kann die Stadt Waldbröl dies jedoch nicht. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte gibt es keine Möglichkeit, dem Antrag des Herrn Roth-Seefrid zu entsprechen. Der Rat nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit noch einmal über die Möglichkeit der freiwilligen monatlichen Zahlungsweise zu informieren.