Bürgerinformationssystem
Zu diesem
Tagesordnungspunkt führt Stadtkämmerer Petri aus, dass die Bescheide im Bereich der GKD
einheitlich gestaltet sind, was auf die Vorgabe der verwendeten EDV-Programme
zurückzuführen ist. Die Stadt Waldbröl hat hier keinen Einfluss. Das
Grundsteuergesetz legt die Fälligkeit der Grundsteuer auf die Quartalsmitte
fest; andere Zahlungstermine wurden hieran angepasst. Jeder Abgabepflichtige
kann freiwillig monatliche Zahlungsabschläge leisten; fordern kann die Stadt
Waldbröl dies jedoch nicht. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte gibt
es keine Möglichkeit, dem Antrag des Herrn Roth-Seefrid zu entsprechen. Der Rat
nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit noch einmal
über die Möglichkeit der freiwilligen monatlichen Zahlungsweise zu informieren. |
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