Bürgerinformationssystem
StV.
Kronenberg erläutert den vorliegenden Antrag und erklärt, dass für eine solche
Untersuchung zu zahlendes Honorar in angemessener Höhe liege und gut angelegt
sei. StV.
Schneider führt aus, dass der vorliegende Antrag nach seiner Ansicht in
Richtung auf Netzübernahme gehe. Er schlage daher vor, ein Fachbüro mit einer
Untersuchung zu beauftragen, welche alle Optionen hinsichtlich des weiteren
Vorgehens in Sachen Energiekonzept beinhalte. Er halte es für falsch, eine
bestimmte Richtung von vornherein auszuschließen und befürworte auf jeden Fall
einen neutralen Sachverständigen. StV. Kronenberg entgegnet, dass nach seiner
Möglichkeit eine sofortige Handlungsnotwendigkeit besteht und eine 100%ige
Kommunalenergieversorgung angestrebt werden solle, um Waldbröl von der
Abhängigkeit der Energiekonzerne zu lösen. Es müsse daher nun eine konkrete
Zielrichtung festgelegt werden. Darüberhinaus sei eine solche Entscheidung
möglicherweise förderlich für die Teilnahme als Klimakommune. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der Rat
beschließt bei 14 Ja- und 17 Gegenstimmen, den vorliegenden Antrag der
SPD-Fraktion abzulehnen. Der Antrag hat folgenden Inhalt : „Der Rat der
Stadt Waldbröl beauftragt die Verwaltung, umgehend eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Übernahme der Stromversorgungsnetze bei
Auslaufen des Konzessionsvertrages der RWE in Auftrag zu geben.“ Nach
intensiver Beratung über die Notwendigkeit, dass die Beratung durch unabhängige
Gutachter erfolgen soll, fasst der Rat auf Vorschlag der StV. Höfer folgenden Beschluss: Der Rat
beschließt bei 17 Ja- und 14 Gegenstimmen, dass durch einen unabhängigen Sachverständigen ein Leistungsverzeichnis
erstellt wird. Dieses soll
die Anforderungen beinhalten, die an eine künftige Energieversorgung von Waldbröl
zu stellen sind. In einem
zweiten Schritt soll ein unabhängiger Sachverständiger prüfen, wie die v.g.
Kriterien am besten erfüllt werden können und eine Handlungsempfehlung
aussprechen. |
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