Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott teilt mit, dass aus finanziellen Gründen ein Ausbau des
Kinderspielplatzes bisher nicht erfolgt ist. Es gibt jedoch eine Ausbauplanung,
die den Antragstellern (Familie Scherer) mitgeteilt wurde. Eine Vorabbezahlung
des einzurichtenden Kinderspielplatzes durch die anliegenden Grundstückskäufer
ist nicht erfolgt. StV.
Theuer und StV. Kalkkuhl weisen darauf hin, dass Erschließungsträger
Spielplätze auch anlegen sollten, wenn diese im Bebauungsplan vorgesehen sind.
Es könne nicht angehen, dass diese Pflicht vernachlässigt werde und die Kosten
zur Einrichtung eines Spielplatzes dann von der Öffentlichen Hand getragen
würden. StV.
Greb weist darauf hin, dass in der Nähe des in Rede stehenden Grundstückes
bereits ein Spielplatz vorhanden ist. Beschluss: Der
Rat beschließt einstimmig, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen zu verweisen. Ein Übersichtsplan mit den umliegenden
Spielplätzen wird vorgelegt. |
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