Bürgerinformationssystem
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1.
Stellv. Bürgermeister Neusinger teilt mit, dass er den Vorsitz in heutiger
Sitzung führt, da Bürgermeister Koester gemäß den Vorschriften des
Kommunalwahlgesetzes an der Mitwirkung gehindert ist. Er führt weiter aus, dass
die heutige Sitzung notwendig wurde, da die ursprünglich vorgesehene Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses als Wahlprüfungsausschuss am 13.08.2008 durch
die Nichtanwesenheit des 2. stellv. Bürgermeisters
Helzer nicht stattfinden konnte. Dieser hätte in dieser Sitzung den Vorsitz
führen müssen. 1.
Stellv. Bürgermeister Neusinger erläutert, dass gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Wahl des
Bürgermeisters jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet
zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl
teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben konnte. Innerhalb dieser Frist ist kein Einspruch
eingegangen. Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, das endgültige
Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters vom 08.06.2008 festzustellen. |
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