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Der
StV. Solbach war befangen und hat an Beratung und Beschlussfassung nicht
teilgenommen. Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, ein
Teilstück der Robert-Bosch-Straße, Gemarkung Hermesdorf, Flur 62, Flurstück 76
gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.
1028/SGV NRW 91, ber. in GV NRW 1996, S. 81. S.141, S. 216, S. 355 und GV NRW
2007 S. 327) einzuziehen. Bei Veräußerung des
Teilstückes der Robert-Bosch-Straße sind die vorhandenen Versorgungsleitungen
(Wasser, Abwasser, TV-Kabel, Telefon, Strom) sowie zukünftige
Leitungsverlegungen anderer Versorgungsunternehmen durch Grunddienstbarkeiten
zu Gunsten der Versorgungsträger abzusichern. |
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