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Auszug - Einziehung eines Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhauskeller
Ort: Kaiserstraße 82, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Herrn Städt

 

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott erklärt auf Frage aus dem Ausschuss, dass der Wirtschaftsweg als Gemeindestraße umgewidmet werden soll. Das Flurstück Nr. 151, das innerhalb der Satzung nach § 34 BauGB liegt, kann nur über den Weg – Flurstück Nr. 83 – erschlossen und somit auch zu Kanalanschlussbeiträgen herangezogen werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl zu beschließen, den Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird der Weg Nr. 83 gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung des Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Der in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.