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Auszug - Sachstandsbericht in Sachen Merkurhaus sowie alter Petz-Markt  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 3

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 3.2.2 – Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Sachstand in Sachen Merkurhaus abgehandelt.

 

Die Stadtverordneten Kronenberg und Helzer kritisieren, dass sie Informationen zum Thema Merkurhaus aus der Presse entnehmen mussten und nicht rechtzeitig durch die Verwaltung  informiert worden wären. Sie mahnen daher eine gleichmäßige und frühzeitige Information der Ratsfraktionen an.

 

Bürgermeister Koester erklärt, dass es keinen neuen Kenntnisstand der Verwaltung gibt, über den man die Fraktionen hätte informieren können. Er regt an, im Januar eine Interfraktionelle Besprechung zu terminieren, um über Planungen betreffend Zukunft des Merkurhauses, soweit diese dann bekannt seien, zu informieren.

 

Städt. Verw.-Rat Knott ergänzt, dass betreffend des Merkurhauses kein Kaufvertrag, sondern lediglich ein Kaufoptionsvertrag vorliegt und der Presseartikel insoweit nicht richtig ist. Bisher sindauch keine konkreten Planungen bekannt; es gibt nur Absichtserklärungen. So plane z.B. die Firma Woolworth keine Standortverlegung, da sie mit dem derzeitigen Standort sehr zufrieden ist.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass die Verwaltung das Thema Zukunft des Bereichs Merkurhaus offensiv angehen soll und es auch einen Ratsauftrag an die Verwaltung gebe, städtebaulich konzeptionell in dieses Thema einzusteigen.

 

StV. Theuer mahnt die Notwendigkeit einer Meinungsfindung durch den Rat der Stadt Waldbröl an, da es ihrer Meinung nach nicht angängig sei, dass Investoren über das Erscheinungsbild und Vorhaben im Stadtzentrum bestimmen würden und nicht der Rat als gewähltes Gremium.

 

StV. Neusinger verweist auf die Geschäftsordnung, wonach es nicht statthaft ist, Anfragen zu Diskussionen zu nutzen.

Es wird folgender Beschluss gefasst: