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Auszug - Sanierungskosten der Gleisanlagen Wiehltalbahn  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott trägt vor, dass gemäß § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes das Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Übernahme der Sanierungskosten der Gleisanlagen verpflichtet ist. Dies ist im vorliegenden Fall die Rhein-Sieg-Eisenbahn Gesellschaft.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst: