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Auszug - 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid; Bebauungsplan Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass während der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einige Anregungen und Bedenken vorgetragen wurden, die heute abzuarbeiten sind, damit der Offenlagebeschluss gefasst werden kann. Herr Knott erläutert die Eingaben und die Beschlussvorschläge der Verwaltung. So wurde die ursprünglich im Eingangsbereich der Nutscheidkaserne geplante Parkplatzanlage nunmehr im äußersten südwestlichen Bereich des Gebietes der ehemaligen Nutscheidkaserne angeordnet.

 

Herr Kunze vom Planungsbüro Hellmann + Kunze zeigt die nach der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange vorgeschlagenen in den Plan eingearbeiteten Änderungen auf.

 

Bezüglich der Eingabe der Jagdgenossenschaft, die Aktivitäten auf das Kasernengelände zu beschränken, um das Waldgebiet zu schonen, erklärt Herr Wirths von „Naturerlebnis Nutscheid gGmbH“, dass mittels einer Fußgängerbrücke über die Nutscheidstraße die Verbindung des Baumwipfelpfades mit den übrigen Einrichtungen des Naturerlebnisparks erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass im Bereich des Baumwipfelpfades keine weiteren baulichen Einrichtungen notwendig sind, sondern sich diese ausnahmslos auf dem ehemaligen Kasernengelände befinden.

 

Seitens der Verwaltung wird die Frage nach dem Abriss aller Gebäude auf dem Kasernengelände bejaht, die Abbruchgenehmigung wurde bereits erteilt.

 

Auf Frage von Vorsitzendem Schneider, ob nur ein Eingang geplant sei, erklärt Herr Wirths, dass zurzeit nur einer vorgesehen sei, aber die bauaufsichtliche Prüfung die Anlegung einer Nottreppe sicherlich fordern würde.

 

StV. Theuer bittet Herrn Wirths um Darstellung des zeitlichen Ablaufs.

 

Herr Wirths erläutert, dass zurzeit europaweit die Ausschreibung eines Gesamtplaners der Anlage erfolgt. Er geht davon aus, dass das Verfahren bis zum 01.07.2009 abgeschlossen sei und dann der Bewilligungsbescheid vorliegt. Die Detailplanung würde dem Ausschuss im August vorgestellt werden. Aufgrund des von Herrn Wirths vorgetragenen zeitlich eng begrenzten Ablaufes wird seitens des Ausschusses befürchtet, nicht umfangreich genug in die Planung involviert zu werden.

 

Nachdem Fragen zur finanziellen Realisierung des Vorhabens gestellt werden, schlägt StV. Kronenberg vor, diese im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass aus rechtlichen Gründen die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie der Offenlagebeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen muss.

 

Auf Vorschlag von Städt. Verw.-Rat Knott fasst der Ausschuss folgende

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassungen:

 

Zu 1. Stellungnahme Kurt Nowak und Ingrid Llistosella:

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Herrn Kurt Nowak und der Frau Ingrid Llistosella insoweit statt, als dass die geplante Stellplatzanlage für 150 Fahrzeuge nunmehr im äußersten südwestlichen Bereich des Gebietes der ehemaligen Nutscheidkaserne angeordnet wird. Somit erhöht sich der Abstand zum nächstgelegenen Wohnhaus des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Herfen auf mindestens 500 m. Ein beurteilungsrelevanter Verkehrslärm ist somit in Herfen nicht zu erwarten. Die Anordnung unterhalb des Geländes ist nicht möglich, weil eine neue Zufahrt von der B 256 (Schladerner Straße) nicht errichtet werden kann. Vielmehr ist die Erschließung über die Nutscheidstraße mit Anbindung an die B 256 mittels eines Kreisverkehrsplatzes vorgesehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat weist die Anregung des Geologischen Dienstes auf Erweiterung des Untersuchungsraums der Bauleitplanung zurück. Der Ausgleich für Eingriffe im Bereich der ehemaligen Nutscheidkaserne ist auf dem Gelände vollständig möglich. Gleichwohl wird die Anregung des Geologischen Dienstes mit Darstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen zustimmend für zukünftige Planungen zur Kenntnis genommen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme der Ortsgemeinschaft Herfen:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl gibt der Anregung der Ortsgemeinschaft Herfen auf Änderung des Standortes der Stellplatzanlage  statt. Diese ist nunmehr für 150 Fahrzeuge im äußersten Südwesten des Plangebietes vorgesehen. Somit wird ein Mindestabstand von 500 m zum nächstgelegenen Wohnhaus des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Herfen erreicht.

 

Die Anlegung des Parkplatzes am nördlichen Rand des Plangebietes mit einer neuen Anbindung des Bereiches von der B 256 (Schladerner Straße) aus stellt eine verkehrstechnisch und städtebaulich unzureichende Lösung dar. Geplant ist die Anbindung des Geländes über die Nutscheidstraße mittels Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der B 256. Ein Busparkplatz könnte auf städtischen Flächen unmittelbar an der B 256 erfolgen. Eine Zufahrt durch das Waldgebiet über Privatgrundstücke auf die Stellplatzfläche ist abzulehnen, weil hierdurch zusätzliche Eingriffe entstehen und die Verkehrsimmissionen gleichbleibend zu prognostizieren sind.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes hinsichtlich der Fließgewässer und der zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Anregungen des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht  zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wurde um die geforderten Aussagen ergänzt. Bezüglich der FFH-Gebiete Galgenberg und Kesselsiefen wurde nach § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz die Verträglichkeit des Vorhabens geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass der Erholungsdruck auf die Schutzflächen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden kann. Ebenso wurde der Baumwipfelpfad optimiert, in dem der Zugang unmittelbar aus dem Sonstigen Sondergebiet heraus erfolgt. Die Abstimmung des Vorhabens mit dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist ebenfalls positiv verlaufen.

 

Der Stadtrat gibt der Anregung des Oberbergischen Kreises aus polizeilicher Sicht statt. Die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der Nutscheidstraße auf die B 256 wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie dem Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises bereits abgestimmt. Der Landesbetrieb ist grundsätzlich bereit, diesen Kreisverkehrsplatz kurzfristig zu realisieren. Dies erfolgt, um einen zukünftigen Unfallpunkt zu vermeiden.

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bauordnungsrechtlicher Sicht   teilweise statt. Art und Maß der baulichen Nutzung sind nunmehr im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl eindeutig definiert. Weitergehende Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebenanlagen werden nicht getroffen. Diese sollen ebenso wie Stellplätze und Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Ebenso sind gestalterische Festsetzungen für die baulichen Anlagen des Naturerlebnisparks städtebaulich nicht erforderlich.

 

Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht  statt. Der Bauleitplanung wird ein Gutachten mit Aussagen zum Boden und der Bausubstanz als Anlage der Begründung beigefügt. Der Umweltbericht wird ebenso dem aktuellen Planungsstand angepasst.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher und artenschutzrechtlicher Sicht  zustimmend zur Kenntnis. Das Entwässerungskonzept wird mit den entsprechenden Bauanträgen vorgelegt. Artenschutzgutachten sind der Bauleitplanung beigefügt.

 

 

 

Zu 6. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zustimmend zur Kenntnis.    

 

 

Zu 7. Stellungnahme Jagdgenossenschaft Waldbröl:

 

  1. Der Stadtrat lehnt die Forderung der Jagdgenossenschaft Waldbröl ab, die Aktivitäten auf das ehemalige Kasernengelände zu beschränken. Der geplante Baumwipfelpfad (BWP) stellt ein wesentliches Element des Gesamtprojektes dar. Die Planung des BWP wurde jedoch dahingehend geändert, dass der Eingang über einen Zugangsturm auf dem Gelände der ehemaligen Nutscheidkaserne erfolgt. Die Besucher werden dann mittels einer Brücke über die Nutscheidstraße zum BWP geführt. Somit wird der Waldboden nur in geringem Umfange in Anspruch genommen.

 

  1. Der Stadtrat gibt der Anregung statt, keine Aktionen durchzuführen, die eine dauerhafte räumliche Verbindung zur Nutzung des Bereichs der ehemaligen Patriot-Stellung beinhalten würden. Bereits aus naturschutzrechtlichen Gründen muss sichergestellt werden, dass innerhalb der Nutscheid kein Erholungsdruck entsteht.

 

  1. Der Stadtrat gibt der Anregung der Jagdgenossenschaft Waldbröl statt, das Waldgebiet Nutscheid zu schonen. Wie bereits dargestellt, wurde der BWP umgeplant und ein Erholungsdruck durch die Besucher des NEP soll durch geeignete – insbesondere verkehrslenkende – Maßnahmen verhindert werden.

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass der Jagdgenossenschaft Waldbröl aufgrund der vorliegenden modifizierten Planung voraussichtlich keine finanziellen Einbußen entstehen. Insbesondere ist hier hervorzuheben, dass die Betriebszeiten des NEP mit BWP entsprechend auf die Tagesstunden zu beschränken sind.

 

  1. Der Stadtrat gibt der Stellungnahme der Jagdgenossenschaft Waldbröl statt, eine Sicherung des Projektes vorzunehmen.

 

  1. Der Stadtrat spricht sich für die Überwachung der Ziele des Projektes und der weiteren Entwicklung durch ein noch zu bildendes Gremium aus.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Naturerlebnispark Nutscheid sowie des Bebauungsplanes Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die v.g. Bauleitpläne.