Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass, nachdem mit dem Eigentümer der
landwirtschaftlichen Flächen im Bebauungsplan Nr. 11 C Einigung über die
Zuwegung erzielt werden konnte, nunmehr die noch verbliebenen
Wirtschaftswegeflächen im westlichen Teil zur weiteren Realisierung des
Gewerbeparks einbezogen werden können und erläutert die Bereiche. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig
dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die Wirtschaftswege
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II
– ganz oder teilweise einzuziehen und über die Einziehung die als Anlage
beigefügte Satzung zu erlassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||