Bürgerinformationssystem
Dipl.-Ing.
Schröder führt aus, dass an die Firma Raithel in 2008 ein Auftrag zur
Deckensanierung von Straßen in Höhe von 399.700,00 € erteilt wurde.
Aufgrund der Witterungslage war es der Firma Raithel nicht möglich, die
Deckenerneuerung der Straße von Helzen nach Mittel, die mit 156.000,00 €
vergeben wurde, abzuarbeiten. Im Zuge der NKF-Umstellung hat die Fahrbahnsanierung
heute eine Vermögenszuschreibung in Höhe von 139.000,00 € zur Folge, die
im Finanzplan zu veranschlagen ist. Dipl.-Ing.
Schröder schlägt für die Verwaltung vor, die Restauftragssumme für die
Deckenerneuerung auf der G 179 von Vierbuchermühle bis Schnörringen, die im
Haushaltsentwurf 2009 veranschlagt ist, aufzuwenden. Während
der sich anschließenden Diskussion werden Fragen zur Verkehrssicherungspflicht
und der Abstufung von Stadtstraßen in Wirtschaftswege gestellt. Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt, dass die Verkehrssicherungspflicht bei der Straße von
Helzen nach Mittel noch erfüllt ist und deshalb der wesentliche schlechtere
Streckenabschnitt Schnörringen – Vierbuchermühle Vorrang genießen soll. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Schneider wird die Verwaltung beauftragt, die
vorhandene Prioritätenliste der instand zu setzenden verkehrsbedeutenden
Straßen der Niederschrift beizufügen. |
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