Bürgerinformationssystem
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Der Rat
der Stadt Waldbröl fasst einstimmig folgende Beschlüsse: Zu 1.
Stellungnahme Kurt Nowak und Ingrid Llistosella: Der
Stadtrat gibt der Stellungnahme des Herrn Kurt Nowak und der Frau Ingrid
Llistosella insoweit statt, als dass die geplante Stellplatzanlage für 150
Fahrzeuge nunmehr im äußersten südwestlichen Bereich des Gebietes der
ehemaligen Nutscheidkaserne angeordnet wird. Somit erhöht sich der Abstand zum
nächstgelegenen Wohnhaus des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Herfen auf
mindestens 500 m. Ein beurteilungsrelevanter Verkehrslärm ist somit in Herfen nicht
zu erwarten. Die Anordnung unterhalb des Geländes ist nicht möglich, weil eine
neue Zufahrt von der B 256 (Schladerner Straße) nicht errichtet werden kann.
Vielmehr ist die Erschließung über die Nutscheidstraße mit Anbindung an die B
256 mittels eines Kreisverkehrsplatzes vorgesehen. Zu
2. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW: Der
Stadtrat weist die Anregung des Geologischen Dienstes auf Erweiterung des
Untersuchungsraums der Bauleitplanung zurück. Der Ausgleich für Eingriffe im
Bereich der ehemaligen Nutscheidkaserne ist auf dem Gelände vollständig
möglich. Gleichwohl wird die Anregung des Geologischen Dienstes mit Darstellung
möglicher Ausgleichsmaßnahmen zustimmend für zukünftige Planungen zur Kenntnis
genommen. Zu
3. Stellungnahme der Ortsgemeinschaft Herfen: Der Rat der Stadt Waldbröl gibt der Anregung der
Ortsgemeinschaft Herfen auf Änderung des Standortes der Stellplatzanlage statt.
Diese ist nunmehr für 150 Fahrzeuge im äußersten Südwesten des Plangebietes
vorgesehen. Somit wird ein Mindestabstand von 500 m zum nächstgelegenen
Wohnhaus des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Herfen erreicht. Die Anlegung des Parkplatzes am nördlichen Rand des
Plangebietes mit einer neuen Anbindung des Bereiches von der B 256 (Schladerner
Straße) aus stellt eine verkehrstechnisch und städtebaulich unzureichende
Lösung dar. Geplant ist die Anbindung des Geländes über die Nutscheidstraße
mittels Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der B 256.
Ein Busparkplatz könnte auf städtischen Flächen unmittelbar an der B 256
erfolgen. Eine Zufahrt durch das Waldgebiet über Privatgrundstücke auf die
Stellplatzfläche ist abzulehnen, weil hierdurch zusätzliche Eingriffe entstehen
und die Verkehrsimmissionen gleichbleibend zu prognostizieren sind. Zu 4. Stellungnahme Aggerverband: Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes
hinsichtlich der Fließgewässer und der zukünftigen Niederschlagsentwässerung
zustimmend zur Kenntnis. Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer
Kreis: Der Stadtrat nimmt die Anregungen des Oberbergischen
Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht
wurde um die geforderten Aussagen ergänzt. Bezüglich der FFH-Gebiete Galgenberg
und Kesselsiefen wurde nach § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz die
Verträglichkeit des Vorhabens geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass der
Erholungsdruck auf die Schutzflächen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden
kann. Ebenso wurde der Baumwipfelpfad optimiert, in dem der Zugang unmittelbar
aus dem Sonstigen Sondergebiet heraus erfolgt. Die Abstimmung des Vorhabens mit
dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist ebenfalls positiv verlaufen. Der Stadtrat gibt der Anregung des Oberbergischen
Kreises aus polizeilicher Sicht statt. Die Errichtung eines
Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der Nutscheidstraße auf die B 256
wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie dem Straßenverkehrsamt des
Oberbergischen Kreises bereits abgestimmt. Der Landesbetrieb ist grundsätzlich
bereit, diesen Kreisverkehrsplatz kurzfristig zu realisieren. Dies erfolgt, um
einen zukünftigen Unfallpunkt zu vermeiden. Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des
Oberbergischen Kreises aus bauordnungsrechtlicher Sicht teilweise statt. Art und Maß der baulichen
Nutzung sind nunmehr im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 112 –
Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl eindeutig definiert.
Weitergehende Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebenanlagen werden
nicht getroffen. Diese sollen ebenso wie Stellplätze und Garagen auch außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Ebenso sind gestalterische
Festsetzungen für die baulichen Anlagen des Naturerlebnisparks städtebaulich
nicht erforderlich. Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des
Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Der Bauleitplanung wird ein Gutachten
mit Aussagen zum Boden und der Bausubstanz als Anlage der Begründung beigefügt.
Der Umweltbericht wird ebenso dem aktuellen Planungsstand angepasst. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des
Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher und
artenschutzrechtlicher Sicht
zustimmend zur Kenntnis. Das Entwässerungskonzept wird mit den
entsprechenden Bauanträgen vorgelegt. Artenschutzgutachten sind der
Bauleitplanung beigefügt. Zu 6. Stellungnahme Industrie- und
Handelskammer zu Köln: Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Industrie-
und Handelskammer zustimmend zur Kenntnis. Zu 7. Stellungnahme
Jagdgenossenschaft Waldbröl:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 46. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Naturerlebnispark Nutscheid
sowie des Bebauungsplanes Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid –
der Stadt Waldbröl und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die v.g. Bauleitpläne. |
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