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Auszug - Ansatz für die Unterhaltung des Denkmals Wiehltalbahn  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2.3.4
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass gemäß § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes das Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist und demnach seitens der Stadt Waldbröl kein Mittelansatz für die Unterhaltung der Wiehltalbahn und ihrer Anlagen in den Haushalt einzustellen ist.

 

StV. Rafalski ergänzt, dass der in Rede stehende Denkmalschutz nur besagt, dass die Eisenbahntrasse in der Örtlichkeit erkennbar bleiben muss.

 

StV. Kronenberg zieht nach diesen Auskünften den vorliegenden Antrag zurück.

Es wird folgender Beschluss gefasst: