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StV.
Schneider erklärt, dass die Ansatzhöhe von 20.000,00 € nicht ausgeschöpft
wurde, sondern lediglich ein Teilbetrag in Höhe von 4.100,00 €.
Demzufolge sei eine Ansatzkürzung gerechtfertigt. Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Ansatz für die
beiden Taxibuslinien von 20.000,00 € auf 10.000,00 € zu reduzieren. |
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