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Auszug - Antrag des Katholischen Ferienwerks Köln auf Aussetzung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Herrn Städt

 

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott führt aus, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.03.2008 bereits grundlegende Beschlüsse für den Bereich Aspenhöhe gefasst hat. Danach sollte es keine Bebauung auf der Aspenhöhe durch die Christliche Gemeinde Hammermühle geben. Das Katholische Ferienwerk hat nun eine Aussetzung des Planverfahrens beantragt, weil die Aufhebung des Bebauungsplanes für die Gesellschaft Existenz gefährdend sei. Man beklagt den hohen Wertverlust des Geländes.

 

Aufgrund der vorhandenen Rechtslage ist somit auch der Verbleib des Hundesportplatzes fraglich. Nach dem Beschluss des Rates haben Vertreter des Hundesportvereins mehrfach vorgesprochen und ihre Argumente für den Erhalt des Platzes vorgetragen. Zu bemerken ist, dass die Anlage mit Nutzung einer ehemaligen Baracke als Vereinsheim jedoch nicht legalisiert wurde; eine Genehmigung im Außenbereich auch nicht in Aussicht gestellt werden kann. Eine planungsrechtliche Absicherung des Hundeplatzes wäre nur durch eine Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplanes denkbar. Aufgrund dessen hat die Verwaltung mit der Bezirksregierung die Bauleitplanung dahingehend abgestimmt, dass durch Darstellung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hundesportplatz“ keine Bedenken aus der Sicht der Regional- und Landesplanung bestehen. Die Darstellung eines Sondergebietes hat die Bezirksregierung abgelehnt. Untergeordnete bauliche Anlagen, die dem Zweck der Hauptnutzung dienen, sind nach Auffassung der Bezirksregierung auch ohne eine gesonderte Darstellung eines Baugebietes zulässig. Erforderlich ist für die Zulässigkeit die Beschreibung von Art und Größe in der Begründung. Vereinsheim und Stellplätze sind bei sportlichen Zwecken dienenden Darstellungen in der Regel immer untergeordnet, da sie auch eine bestimmte Größe nicht überschreiten sollen. In einem nachfolgenden Bebauungsplan kann innerhalb der Grünfläche eine überbaubare Fläche ausgewiesen werden, ebenso die Stellplatzfläche.

 

Es entwickelt sich anschließend eine rege Diskussion.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die in der zurückgezogenen Vorlage zur Ausschusssitzung für den 09.12.2008, vorgeschlagenen Beschlussvorschläge, und zwar

 

  1. die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Aspenhöhe (Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald sowie einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hundesportplatz“);

 

  1. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Ferienerholungsheim Aspenhöhe –

 

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104A – Hundesportplatz Apenhöhe –

 

die nun abgearbeitet werden können, um den Hundesportplatz abzusichern.

 

Während der Diskussion wird seitens aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht, den Bebauungsplan aufzuheben, dem Hundeverein ein Verbleiben an der Stelle aber zu ermöglichen.

 

Fragen nach Rechtsansprüchen des Katholischen Ferienwerkes auf Nichtaufhebung des zurzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes werden von Städt. Verw.-Rat Knott dahingehend beantwortet, dass sieben Jahre nach Inkrafttreten eines Bebauungsplanes kein Rechtsanspruch mehr auf Planungssicherheit bestehe.

 

Bezüglich der Größe der für den Hundeverein auszuweisenden Fläche sieht Herr Knott 100 m² bis 120 m² für realistisch an.

 

Zur Frage der Verlängerung des Pachtvertrages zwischen dem Katholischen Ferienwerk und dem Hundeverein können seitens der Verwaltung keine konkreten Angaben gemacht werden, da bisher noch nichts Schriftliches vorliege.

 

Auf Frage gibt Städt. Verw.-Rat Knott zu bedenken, dass für den Hundeverein ein Beschluss im Hinblick auf die Beauftragung der Planung des Bebauungsplanes von Bedeutung sei.

 

 

Auf Antrag von StV. Kronenberg findet eine Sitzungsunterbrechung statt, um dem Hundeverein die Beantwortung von Fragen zu ermöglichen.

 

Sitzungsunterbrechung von 17.30 Uhr bis 17.35 Uhr.

 

 

Herr Vogel vom Hundeverein erklärt, dass die Bereitschaft bestehe, das Gebäude zu verkleinern. Bezüglich des Pachtvertrages erklärt er, dass mündlich Zusagen durch Herrn Bestgen vom Katholischen Ferienwerk gegeben wurden, schriftlich aber noch nichts niedergelegt wurde.

 

Herr Giesen vom Hundeverein führt aus, sollte der Standort für den Hundeverein aufgegeben werden, der Verein aufgelöst werden müsse. Das Vermögen des hiesigen Vereines würde dann in das Kapital des Hauptvereines in Augsburg übergehen.

 

Aus dem Ausschuss wird vorgeschlagen, die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 24.06.2009 mit Herrn Bestgen über die Pachtfrage sprechen.

 

StV. Kronenberg beantragt, die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 104 sowie die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für den Hundesportplatz zu beschließen.

 

StV. Neusinger erklärt für die CDU-Fraktion, dass er diese Thematik erst in der Fraktion besprechen möchte.

 

Städt. Verw.-Rat Knott bittet den Ausschuss, die Zustimmung zu geben, den Antrag des Katholischen Ferienwerkes auf Nichtaufhebung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

 

Es findet eine Sitzungsunterbrechung von 17.50 bis 17.55 Uhr statt, in der unter anderem Fragen von den anwesenden Zuhörern gestellt werden.

 

 

StV. Kronenberg zieht seinen Antrag zurück. Er regt an, die Beratung und Beschlussfassung in die Ratssitzung am 24.06.2009 zu vertagen.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig,

 

a)      die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Aspenhöhe – der Stadt Waldbröl im gesamten Planbereich;

 

b)      die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag des Katholischen Ferienwerkes entsprechend zu bescheiden;

 

c)      die Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 A – Hundesportplatz Aspenhöhe – in die Ratssitzung am 24.06.2009 zu vertagen.