Bürgerinformationssystem
Vorsitzender
Schneider erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr Knott führt aus,
dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.03.2008 bereits grundlegende
Beschlüsse für den Bereich Aspenhöhe gefasst hat. Danach sollte es keine
Bebauung auf der Aspenhöhe durch die Christliche Gemeinde Hammermühle geben.
Das Katholische Ferienwerk hat nun eine Aussetzung des Planverfahrens
beantragt, weil die Aufhebung des Bebauungsplanes für die Gesellschaft Existenz
gefährdend sei. Man beklagt den hohen Wertverlust des Geländes. Aufgrund
der vorhandenen Rechtslage ist somit auch der Verbleib des Hundesportplatzes
fraglich. Nach dem Beschluss des Rates haben Vertreter des Hundesportvereins
mehrfach vorgesprochen und ihre Argumente für den Erhalt des Platzes
vorgetragen. Zu bemerken ist, dass die Anlage mit Nutzung einer ehemaligen
Baracke als Vereinsheim jedoch nicht legalisiert wurde; eine Genehmigung im
Außenbereich auch nicht in Aussicht gestellt werden kann. Eine planungsrechtliche
Absicherung des Hundeplatzes wäre nur durch eine Flächennutzungsplanänderung
und Aufstellung eines Bebauungsplanes denkbar. Aufgrund dessen hat die
Verwaltung mit der Bezirksregierung die Bauleitplanung dahingehend abgestimmt,
dass durch Darstellung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Hundesportplatz“ keine Bedenken aus der Sicht der Regional- und
Landesplanung bestehen. Die Darstellung eines Sondergebietes hat die Bezirksregierung
abgelehnt. Untergeordnete bauliche Anlagen, die dem Zweck der Hauptnutzung
dienen, sind nach Auffassung der Bezirksregierung auch ohne eine gesonderte
Darstellung eines Baugebietes zulässig. Erforderlich ist für die Zulässigkeit
die Beschreibung von Art und Größe in der Begründung. Vereinsheim und
Stellplätze sind bei sportlichen Zwecken dienenden Darstellungen in der Regel
immer untergeordnet, da sie auch eine bestimmte Größe nicht überschreiten
sollen. In einem nachfolgenden Bebauungsplan kann innerhalb der Grünfläche eine
überbaubare Fläche ausgewiesen werden, ebenso die Stellplatzfläche. Es
entwickelt sich anschließend eine rege Diskussion. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die in der zurückgezogenen Vorlage zur
Ausschusssitzung für den 09.12.2008, vorgeschlagenen Beschlussvorschläge, und
zwar
die
nun abgearbeitet werden können, um den Hundesportplatz abzusichern. Während
der Diskussion wird seitens aller Fraktionen zum Ausdruck gebracht, den
Bebauungsplan aufzuheben, dem Hundeverein ein Verbleiben an der Stelle aber zu
ermöglichen. Fragen
nach Rechtsansprüchen des Katholischen Ferienwerkes auf Nichtaufhebung des
zurzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes werden von Städt. Verw.-Rat Knott
dahingehend beantwortet, dass sieben Jahre nach Inkrafttreten eines
Bebauungsplanes kein Rechtsanspruch mehr auf Planungssicherheit bestehe. Bezüglich
der Größe der für den Hundeverein auszuweisenden Fläche sieht Herr Knott 100 m²
bis 120 m² für realistisch an. Zur
Frage der Verlängerung des Pachtvertrages zwischen dem Katholischen Ferienwerk
und dem Hundeverein können seitens der Verwaltung keine konkreten Angaben
gemacht werden, da bisher noch nichts Schriftliches vorliege. Auf
Frage gibt Städt. Verw.-Rat Knott zu bedenken, dass für den Hundeverein ein
Beschluss im Hinblick auf die Beauftragung der Planung des Bebauungsplanes von
Bedeutung sei. Auf
Antrag von StV. Kronenberg findet eine Sitzungsunterbrechung statt, um dem
Hundeverein die Beantwortung von Fragen zu ermöglichen. Sitzungsunterbrechung
von 17.30 Uhr bis 17.35 Uhr. Herr
Vogel vom Hundeverein erklärt, dass die Bereitschaft bestehe, das Gebäude zu
verkleinern. Bezüglich des Pachtvertrages erklärt er, dass mündlich Zusagen
durch Herrn Bestgen vom Katholischen Ferienwerk gegeben wurden, schriftlich
aber noch nichts niedergelegt wurde. Herr
Giesen vom Hundeverein führt aus, sollte der Standort für den Hundeverein
aufgegeben werden, der Verein aufgelöst werden müsse. Das Vermögen des hiesigen
Vereines würde dann in das Kapital des Hauptvereines in Augsburg übergehen. Aus
dem Ausschuss wird vorgeschlagen, die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am
24.06.2009 mit Herrn Bestgen über die Pachtfrage sprechen. StV.
Kronenberg beantragt, die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 104
sowie die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines
neuen Bebauungsplanes für den Hundesportplatz zu beschließen. StV.
Neusinger erklärt für die CDU-Fraktion, dass er diese Thematik erst in der
Fraktion besprechen möchte. Städt.
Verw.-Rat Knott bittet den Ausschuss, die Zustimmung zu geben, den Antrag des
Katholischen Ferienwerkes auf Nichtaufhebung des Bebauungsplanes zu
beschließen. Es
findet eine Sitzungsunterbrechung von 17.50 bis 17.55 Uhr statt, in der unter
anderem Fragen von den anwesenden Zuhörern gestellt werden. StV.
Kronenberg zieht seinen Antrag zurück. Er regt an, die Beratung und
Beschlussfassung in die Ratssitzung am 24.06.2009 zu vertagen. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, a)
die
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 – Aspenhöhe – der Stadt
Waldbröl im gesamten Planbereich; b)
die
Verwaltung zu beauftragen, den Antrag des Katholischen Ferienwerkes entsprechend
zu bescheiden; c)
die
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 A – Hundesportplatz
Aspenhöhe – in die Ratssitzung am 24.06.2009 zu vertagen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||