Bürgerinformationssystem
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Stadtoberamtsrat
Domke teilt mit, dass das geschilderte Problem bekannt ist. Das Rechtsverhältnis
zwischen RVK bzw. OVAG und der Stadt ist kein Vertragsrecht, da der Erwerb von
Fahrkarten durch die Stadt nur ein Fahrgastrecht nach sich zieht. Es hat Gespräche
mit den Verkehrsbetrieben gegeben, um in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen;
generell seien die beauftragten Verkehrsbetriebe zuverlässige Partner. Beschluss: Der
Rat verweist einstimmig den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Schule,
Kultur und Sport. |
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