Bürgerinformationssystem
Herr Kordt vom Jugendamt des Oberbergischen Kreises trägt
vor, dass zurzeit sehr viel Bewegung und
Unruhe im Bereich der nicht schulpflichtigen Kinder feststellbar ist. Da es einen
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt, gilt es, bis 2013 das Betreuungsangebot
bereitzustellen. Ab 01.08.2010 ist ein Platz für ein Kind von unter 2 Jahren
anzubieten. Landesweit soll eine Quote von unter 32 % erreicht werden.
Die Frage stellt sich, wie das gelingen kann, wo es jetzt kaum freie Plätze
gibt. Der Umbau der sanitären Anlagen (Wickelplatz) und ein
Ruheraum sind erforderlich. Möbel und
Außenspielgeräte sind anzuschaffen. Die Finanzierung erfolgt durch den Bund.
Pro Platz werden bis zu 90 % Zuschüsse gewährt. Die verbleibenden 10 % sind
durch das Kreisjugendamt zu übernehmen. Die Träger erstellen eine Zukunftskonzeption und nehmen
Kontakt mit dem Jugendamt auf. Dann wird ein Antrag beim Landschaftsverband gestellt. Sind bis 2013 keine Ruheräume erstellt, bekommt der Träger
keine Betriebsgenehmigung für die Betreuung der unter 2-Jährigen. Durch die Betreuung dieser kleinen Kinder verändert sich das
gesamte Bild des Kindergartens. In der Regelgruppe von Kindern im Alter von 3 – 5
Jahren umfasst die Gesamtgruppe 25 Kinder. Mit Kindern im Alter unter drei
Jahren sinkt die Gesamtzahl auf 20, wobei maximal 4 – 6 Kinder unter drei
sein dürfen. Somit ergibt sich ein
Verlust von 6 Plätzen pro Gruppe, was zum Beispiel in der integrativen Gruppe
in Eichen 14 Plätze bedeuten würde. Bisher stehen 593 Kindergartenplätze zur
Verfügung, zukünftig wären es dann nur noch 508 Plätze. In 2013 werden ca. 629 Kinder erwartet, es entsteht also ein
Defizit.
Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass sich der
Stichtag zur Einschulung der Kinder verändert (31.12. 2013). Danach werden
Kinder, die am 30.11.2013 6 Jahre alt
werden, ab dem 01.08.2013 bereits schulpflichtig, also mit knapp 5 ½ Jahren. Für den Kindergarten Hermesdorf sind
z. B. drei Ruheräume erforderlich. In der Oststraße soll eine Gruppe erweitert
werden, ebenso im Sudermannweg. Im Kindergarten Händelstraße sind zurzeit vier
Plätze für Kinder unter drei Jahren vorhanden. Aufgrund der erforderlichen Plätze wird auch nicht
ausgeschlossen, dass im Zentrum ein Neubau erfolgt, aber diese Variante wird
sehr zurückhaltend betrachtet. Zu vergessen ist auch nicht, dass sich durch die diversen
Maßnahmen die Jugendhilfeumlage der Gemeinden erhöht. Für 2009 sind im
Kreishaushalt Mittel in Höhe von 120.000 € eingestellt zuzüglich der
erforderlichen Ruheräume. Durch die kleinere Gruppenzahl ergeben sich auch
geringere Elternbeiträge und demgegenüber höhere Betriebskosten in den
einzelnen Einrichtungen. Die Zurückhaltung bezüglich der erforderlichen Maßnahmen ist
mit den Trägern der einzelnen Kindergärten abgestimmt. Herr Kronenberg dankt Herr Kordt für diesen ausführlichen
Vortrag. |
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