Bürgerinformationssystem
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StV. Arnold fragt nach, warum am
Bitzenweg, Einmündung Zuccalmagliostraße, die 1992 verfügte Rechts-vor-Links-Regelung
aufgehoben und die Vorfahrtsregelung Bitzenweg eingeführt wurde. Herr Grassow erklärt, dass eine
Anordnung nicht besteht. StV. Arnold fragt nach, warum im
Engelweg die VZ 250 abgebaut wurden. Herr Grassow erklärt, dass auch hier
keine Anordnung vorliege und somit diese VZ zu entfernen waren. Seitens des SVA
wird aufgrund der Straßenbreite des Engelweges und des Farrenkothenweges sowie
des geringen Verkehrsaufkommens eine solche Regelung nicht für erforderlich angesehen. StV. Arnold hält es, gerade durch
die angrenzende Schule, für erforderlich, dass die Durchfahrt von Fahrzeugen
auf dem schmalen Engelweg zum Schutz der Schulkinder verboten sein müsse. Zum
Schutz der Schulkinder hält er es für erforderlich, dass der Hermesbuschweg als
Einbahnstraße beschildert wird. Herr Schröder erklärt, dass vor
Erneuerung des Hermesbuschweges die Anwohner sich für eine
Einbahnstraßenregelung ausgesprochen haben. Nach eingehender Diskussion fasst
der Ausschuss folgende Beschlüsse: a)
Hermesbuschweg Der
Ausschuss beschließt bei 7 Ja-Stimmen und einer Neinstimme, dass die Verwaltung
einen Antrag beim SVA auf Anordnung einer Einbahnstraße von der
Zuccalmagliostraße zur Landrat-Maurer-Straße stellt. b)
Engelweg / Farrenkothenweg Der
Ausschuss beschließt einstimmig, eine Anliegerbefragung und eine
Ortsbesichtigung durchzuführen. |
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