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Auszug - Hermesbuschweg, Engelweg/Farrenkothenweg, Bitzenweg/Zuccalmagliostraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 9.3
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:40 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

StV. Arnold fragt nach, warum am Bitzenweg, Einmündung Zuccalmagliostraße, die 1992 verfügte Rechts-vor-Links-Regelung aufgehoben und die Vorfahrtsregelung Bitzenweg eingeführt wurde.

 

Herr Grassow erklärt, dass eine Anordnung nicht besteht.

 

StV. Arnold fragt nach, warum im Engelweg die VZ 250 abgebaut wurden.

 

Herr Grassow erklärt, dass auch hier keine Anordnung vorliege und somit diese VZ zu entfernen waren. Seitens des SVA wird aufgrund der Straßenbreite des Engelweges und des Farrenkothenweges sowie des geringen Verkehrsaufkommens eine solche Regelung nicht für erforderlich angesehen.

 

StV. Arnold hält es, gerade durch die angrenzende Schule, für erforderlich, dass die Durchfahrt von Fahrzeugen auf dem schmalen Engelweg zum Schutz der Schulkinder verboten sein müsse. Zum Schutz der Schulkinder hält er es für erforderlich, dass der Hermesbuschweg als Einbahnstraße beschildert wird.

 

Herr Schröder erklärt, dass vor Erneuerung des Hermesbuschweges die Anwohner sich für eine Einbahnstraßenregelung ausgesprochen haben.

 

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Ausschuss folgende

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Ausschuss folgende

 

Beschlüsse:

 

a)      Hermesbuschweg

 

Der Ausschuss beschließt bei 7 Ja-Stimmen und einer Neinstimme, dass die Verwaltung einen Antrag beim SVA auf Anordnung einer Einbahnstraße von der Zuccalmagliostraße zur Landrat-Maurer-Straße stellt.

 

b)     Engelweg / Farrenkothenweg

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, eine Anliegerbefragung und eine Ortsbesichtigung durchzuführen.