Bürgerinformationssystem
Beschlüsse:
Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Aggerverbandes hinsichtlich der Fließgewässer und der zukünftigen Niederschlagsentwässerung zustimmend zur Kenntnis.
Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:
2.1
Der Stadtrat entspricht einstimmig den Anregungen des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht in vollem Umfange. Der Städtebauliche Vertrag zur Sicherung der Regelungen des landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird vor Baubeginn mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.
2.2
Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Der Städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Waldbröl und dem Vorhabenträger wird die verbindliche Regelung hinsichtlich der Altlastensituation enthalten. Die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde werden zustimmend zur Kenntnis genommen, die planungsrechtliche Festsetzung Nr. 1.3.1 „Verminderungsmaßnahme V1“ neu gefasst und die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 112, Teil 1, Punkt 10 entsprechend der Vorgaben des Kreises geändert.
2.3
Der Stadtrat entspricht einstimmig den Vorgaben des Oberbergischen Kreises aus artenschutzrechtlicher Sicht. Die Auflagen sind durch den Vorhabenträger zu gewährleisten.
2.4
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus wasserrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.
Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in seiner Sitzung am 24.06.2009 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl, besteht aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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