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Stadtamtsrat Kaesberg erläutert, dass sich die Anlieger der Hochstraße gegen eine Umwandlung dieser in eine Fußgängerzone ausgesprochen haben. Aktuell ist durch die Baumaßnahmen am Amtsgericht eine Einbahnstraßenregelung verfügt, welche allgemein akzeptiert wird und bisher zu keinen Klagen geführt hat. Es stellt sich daher die Frage, ob alternativ zu einer Fußgängerzone eine Einbahnstraßenregelung auf Dauer gefunden werden kann, die der jetzigen Baustellenanordnung entspricht. Die Baumaßnahme am Amtsgericht ist bis zum Jahresende 2009 vorgesehen.
StV. Neusinger verweist auf die Geschäftsordnung und spricht sich dagegen aus, dass Anfragen dazu genutzt werden, um Beratungen und Diskussionen zu führen. Darüber hinaus seien zahlreiche Inhalte, die im Rahmen der Anfragen heute vorgetragen worden seien, schon in Ausschüssen beraten worden und demnach bekannt.
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