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Auszug - Anträge zum Konjunkturpaket II  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:40   (öffentlich ab 17:40) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die unter den Tagesordnungspunkten 4

 

Die unter den Tagesordnungspunkten 4.1 bis 4.8 aufgelisteten Anträge sowie der unter Tagesordnungspunkt 5 unterbreitete Verwaltungsvorschlag betreffend die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II – Investitionsschwerpunkt Infrastruktur – werden zusammen abgehandelt.

 

 

 

StV. Helzer führt aus, dass die Konjunkturmittel die einmalige Chance bieten, den Waldbröler Fußballvereinen tatkräftig zu helfen. Er verweist auf die dort geleistete umfangreiche Jugendarbeit, die in mehreren Dorfvereinen das ganze Gemeindegebiet abdeckt. Er schlägt vor, den Fußballvereinen von Schönenbach, Hochwald, Rossenbach, Hermesdorf und dem RS 19 jeweils 180.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Vom verbleibenden Restbetrag sollen 100.000,00 € für die Sanierung des Sportzentrums und 50.000,00 € zur Förderung der Breitbandverkabelung eingesetzt werden.

 

Bürgermeister Koester erläutert die Beratungen, die in der Vergangenheit zur Verteilung der Konjunkturmittel geführt wurden. Er stellt die große Bandbreite der Anträge dar, die von Vereinen diesbezüglich bei der Stadt eingereicht wurden. Hierbei betont er, dass es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt, da es auf der einen Seite darum geht, die berechtigten Forderungen von Vereinen zu erfüllen; auf der anderen Seite auch die notwendige Ausgewogenheit hergestellt werden muss, damit keine Benachteiligung anderer eintrifft. Besondere Wichtigkeit müsse auf die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit und der Vorschriften des Nothaushaltsrechtes gelegt werden. Weiterhin müsse die Sportparksanierung Priorität haben. Bezüglich der von den Fußballvereinen bisher eingereichten Konzepte könne man festhalten, dass diese ein Gesamtvolumen in Höhe von ca. 900.000,00 € erreichen. Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Vorschlagsliste erarbeitet, welche der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt ist.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Verwaltungsvorschlag keine Ausschlussliste sei, aber die Schwerpunkte kennzeichnet, wie sie seitens der Verwaltung gesehen werden.

 

Stadtkämmerer Petri ergänzt, dass sich die Verwendung der Konjunkturmittel an den Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes Nordrhein-Westfalen orientieren muss. Er zitiert den § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes mit dem Inhalt, dass Investitionsmaßnahmen von Gemeinden mit nicht genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept künftige Haushalte entlasten sollen. Investitionsmaßnahmen, deren Folgekosten ihre Entlastungswirkung für künftige Haushalte übersteigen, sind in Gemeinden mit nicht genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept unzulässig.

 

StV. Tillmann ergänzt, dass der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfohlen hat, 15.000,00 € aus den Konjunkturmitteln für die Stadtbücherei Waldbröl zur Verfügung zu stellen.

 

StV. Kronenberg regt an, in der heutigen Sitzung eine Richtungsentscheidung zu treffen und die historische Chance zu nutzen, den Waldbröler Fußballvereinen tatkräftig zu helfen. Einzelheiten sollten in einer interfraktionellen Runde erarbeitet werden. Darüber hinaus verweist er auf städtische Zuschüsse aus der Kreissparkassenspende in der Vergangenheit, durch welche Sportvereine mit Eigentum, die Jugendarbeit betrieben, jahrelang gefördert wurden. Von daher habe die Stadt Waldbröl ihre Verantwortung auch in der Vergangenheit schon erkannt und wahrgenommen.

 

„Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die Mittel des Konjunkturpaketes II für die allgemeine Infrastruktur wie folgt auszugeben:

 

-          900.000,00 € für die energetische Sanierung der Sportanlagen (Vereinshäuser) und den Bau von Kunstrasenplätzen der Fußballvereine;

 

-          100.000,00 € für die Sanierung von Gebäuden anderer Vereine, die sich der Jugendarbeit widmen;

 

-          50.000,00 € für die Sanierung von Gebäuden anderer Vereine ohne Jugendarbeit.

 

-          Um im Rahmen dieser Fördermittelverteilung einen gerechten Interessenausgleich zu ermöglichen und die rechtlichen Grundlagen bestmöglich in die Entscheidung einfließen lassen zu können, wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die unverzüglich in enger Abstimmung mit den Vereinen ihre Arbeit aufnimmt.“

 

 

StV. Schneider weist darauf hin, dass die Konjunkturmittel nachhaltig eingesetzt werden und allen Bürgern zugute kommen müssten. Die Vereinesförderung sei sinnvoll; jedoch müssten die Vereine auch die ihnen durch künftige Investitionen entstehenden Folgekosten bedenken, welche aufgebracht werden müssten. Ergänzend erklärt er, dass der entsprechende Fachausschuss nicht angeregt habe, Wirtschafts- und Waldwege mit den Konjunkturmitteln zu sanieren, sondern damit die Sanierung von Ortsverbindungsstraßen gemeint sei, die man entsprechend zu Wirtschaftswegen herabstufen wolle. Auch hier sei dringender Handlungsbedarf notwendig. Die Herabstufung der Ortsverbindungsstraßen zu Wirtschaftswegen sei die einzige Möglichkeit, um die Konjunkturmittel hier einsetzen zu können, da Straßenbau ansonsten nicht förderfähig ist.

 

StV. Weber erklärt, dass nach seiner Erkenntnis Fußballvereine nicht vom Vorhandensein eines Kunstrasenplatzes abhängig sind, sondern immer die im jeweiligen Verein praktizierte Jugendarbeit den Ausschlag gebe. Er plädiert dafür, in heutiger Sitzung keine Entscheidung zu treffen.

 

StV. Greb regt an, ggf. aus den Bildungsmitteln des Konjunkturpaketes II Mittel für die Sanierung des Sportparks einzusetzen.

 

 

Bürgermeister Koester unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Vereinsvertretern Gelegenheit zu geben, ihre Position zu erläutern. Vorher gibt der Bürger noch den Hinweis, dass die vielfach geäußerte Ansicht, dass die Nachbargemeinde Windeck ihre Fußballvereine mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II unterstützt, nach seinen Recherchen nicht zutrifft. Darüber hinaus würden für die Gemeinde Windeck andere Kriterien gelten, da diese nicht dem Nothaushaltsrecht unterliegt.

 

Die Position der Fußballvereine kann so zusammengefasst werden, als dass diese ihre sportlichen Einrichtungen auf einem gewissen Niveau anbieten müssen, da sie befürchten, ansonsten Spieler an Vereine mit attraktiveren Sportanlagen zu verlieren. Dies kann im Einzelfall die Einrichtung eines Kunstrasenplatzes als in anderen Fällen den Bau eines Vereinsheimes mit ordnungsgemäßen sanitären Anlagen und Umkleidekabinen bedeuten.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung schlägt StV. Schneider vor, an die Fußballvereine einen Betrag in Höhe von 750.000,00 € zu verteilen. StV. Kronenberg stimmt dem zu und regt an, den v. g. Betrag auf 800.000,00 € zu erhöhen.

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat fasst bei einer Gegenstimme den nachstehenden

 

 

Beschluss:

 

Die zu verteilende Summe in Höhe von 1.050.000,00 € soll wie folgt eingesetzt werden:

 

800.000,00 €                            für die Fußballvereine RS 19, Schönenbach, Hermesdorf, Rossenbach

                                          und Hochwald

 

Voraussetzung für die Auszahlung an die Vereine ist, dass die Vereine ein belastbares Wirtschaftlichkeitskonzept vorlegen, wie sie diese Mittel einzusetzen gedenken und die entstehenden Folgekosten tragen wollen.

 

200.000,00 €                            für die Sanierung des Sportparks an der Vennstraße und

 

  50.000,00 €                            für  sonstige Fördermaßnahmen von Vereinsaktivitäten.

 

Es wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, um die von den Fußballvereinen eingereichten Konzepte zu begutachten. Diese Arbeitsgruppe wird entsprechend der Stärke der Ratsfraktionen paritätisch besetzt.

 

Die Verwaltung wird einen Ansprechpartner für die Vereine benennen.