Bürgerinformationssystem
Der Rat fasst einstimmig folgenden
Satzungsbeschluss:
Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 23.09.2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
(1) Das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rossenbach in der Fassung der 5. Ergänzung vom 28.12.2005 wird im Bereich der Parzellen Gemarkung Waldbröl, Flur 71, Flurstücke Nr. 35 und 36 um einige Innenbereichsgrundstücke zur Baulückenschließung ergänzt.
(2) Die Satzung ist rein deklaratorisch.
(3) Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
(4) Die Satzung besteht aus dem Plan.
§ 2
Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||