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Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl.
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